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Nidwalden

Mehr Transparenz bei Richtern und Staatsanwältinnen kommt gut an

Die Gesetzesrevision zur Offenlegung von Interessenbindungen von Richterinnen sowie Mitgliedern der Staatsanwaltschaft und Schlichtungsbehörden ist in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden.

Eine rechtliche Grundlage, die eine Offenlegung der Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Mitgliedern der Schlichtungsbehörden vorschreibt, fehlt bisher im Kanton Nidwalden. Mit der Teilrevision des Gerichtsgesetzes werde dies geändert, heisst es in der entsprechenden Mitteilung des Kantons.

Richterinnen und Staatsanwälte sollen in Zukunft ihre Interessenbindungen offenlegen müssen.
Bild: zvg

So sollen in Zukunft berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien von Justizbehörden transparent gemacht werden. Ausnahme würden ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, die keine unmittelbaren Interessenkonflikte bergen, bilden. Falls doch solche vorhanden sind, greifen die bestehenden Ausstandsbestimmungen.

Keine Änderungen angedacht

In der Vernehmlassung zur Teilrevision seien die Stellungnahmen positiv ausgefallen, sodass sich keine Änderungen aufdrängen. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet. Die Beratung dazu ist für den Herbst vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf Ende 2025 in Kraft treten.

Die Offenlegung werde in elektronischer Form erfolgen. Auf der Website des Kantons können sich Bürgerinnen und Bürger über die Interessenbindungen informieren, so wie dies bereits heute bei Mitgliedern des Regierungsrates und des Landrates der Fall ist. «Dieser Schritt ist sehr wichtig und stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz», wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi in der Mitteilung zitiert. Das Register soll jeweils zu Jahresbeginn aktualisiert werden. ( rwi/zvg )

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