Die Schulleitungen der Urner Volksschulen führen ihre Schulen operativ und tragen Verantwortung für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung und Entwicklung. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben, Erwartungen und Rahmenbedingungen verändert: mehr Personal und neue Funktionen an den Schulen, anspruchsvollere Koordinations- und Führungsaufgaben sowie steigende Anforderungen an Qualitätssicherung und Schulentwicklung, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons.
Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, hat der Erziehungsrat am 25. Juni 2025 den Projektauftrag zur Revision des Reglements über die Schulleitung beschlossen – mit dem Ziel, die Schulleitungen insbesondere in der Personalführung, in der pädagogischen Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie bei komplexen Fällen zeitlich so auszustatten, dass sie die gesetzlichen Aufgaben wirksam wahrnehmen können.
Neues Berechnungsmodell für die Pensen
Nun liegt der Entwurf für das revidierte Reglement zur Vernehmlassung vor. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Weiterentwicklung des Berechnungsmodells für Schulleitungspensen. Damit verbunden würden sich diese Pensen in Uri insgesamt um minimal 170 Prozent erhöhen, was jährliche Mehrkosten von rund 260'000 Franken zur Folge hätte. Davon würden die Gemeinden als Trägerinnen der Volksschule rund zwei Drittel tragen. Der Rest entfiele auf den Kanton: via Erhöhung der Schülerpauschale.
Die Vernehmlassung dauert bis 10. Juli 2026. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Erziehungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Gemäss aktuellem Zeitplan soll das revidierte Reglement am 1. Januar 2027 in Kraft treten. (zvg)
Der Vernehmlassungsbericht ist hier verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen. Am Mittwoch, 27. Mai 2026, 19 bis 20.30 Uhr, gibt es im Mehrzweckraum Winkel, Altdorf, einen öffentlichen Infoanlass.



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