Stadt Luzern

Mann flitzt zu schnell mit Elektro-Trotti – Polizei kritisiert Umgang mit «Trendfahrzeug»

An der Reussinsel zog die Luzerner Polizei einen Trottinett-Fahrer aus dem Verkehr. Sie gibt Tipps zum Umgang mit den Fahrzeugen.

Auch in Luzern sind sie nicht mehr wegzudenken: Die Rede ist von Elektro-Trottinetts, mit denen vermehrt Personen unterwegs sind. Doch Obacht: Nicht alle Fahrzeuge sind zugelassen, wie die Luzerner Polizei schreibt.

So wurde vor einigen Tagen an der Reussinsel in der Stadt Luzern ein Mann angehalten, welcher mit einem nichtbetriebssicheren Fahrzeug unterwegs war. Eine Geschwindigkeitsmessung auf der Rolle ergab einen Wert von 55 km/h. Das E-Trottinett wurde daraufhin sichergestellt. Der Mann muss sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten – zudem muss er mit Massnahmen bis hin zu Führerausweisentzug rechnen.

Wie die Luzerner Polizei weiter schreibt, stelle sie in letzter Zeit vermehrt fest, «dass Verkehrsregeln mit derartigen Trendfahrzeugen nicht eingehalten werden». Dies liege nicht selten daran, dass die Regeln den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sind.

Das Benützen von E-Trottinetten ist unter 14 Jahren verboten.

Fahrzeuglenkende im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M.

Die Motorenleistung darf maximal 0,5 kW und 20 km/h betragen.

E-Scooter und E-Trottinette sind im Verkehr den langsamen Elektrofahrrädern (E-Bikes) gleichgestellt.

Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden.

Die Benutzung von Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch.

Ausser dem Fahrzeuglenker sind keine weiteren Personen auf dem E-Trottinett oder E-Scooter erlaubt.

Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.

E-Scooter und E-Trottinette benötigen ausserdem eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten (plus Tagfahrlicht) und hinten rote Rückstrahler. Auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt sind Trendfahrzeuge wie E-Longboard, E-Skateboard, Smartwheel, Hoverboard, Solowheel etc. Diese Fahrzeuge dürfen nur auf abgesperrten Arealen verwendet werden. (lga)

Hier geht es zum Merkblatt der Luzerner Polizei .

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