
«Widerrechtliches Parkieren auf Privatgrund» – dies wird als Grund für eine Umtriebsentschädigung angeführt, die zahlreiche Personen in Malters in den vergangenen Tagen erhalten haben. Kostenpunkt: 60 Franken. Streitpunkt ist der an der Luzernstrasse gelegene alte Postplatz. Wer dort sein Auto abstellt, muss mit unangenehmer Post rechnen. In sozialen Medien sind dutzende Berichte dazu zu lesen: «Jeder der dort parkiert – auch nur 1 Minute –wird bestraft…», schreibt eine Betroffene. Unmut bereitet auch der Umstand, dass Autos fotografiert werden – von einer Kamera an einem Gebäude auf der gegenüberliegenden Strassenseite aus. Online äussern Betroffene Bedenken wegen des Datenschutzes.
Zahlreiche Personen geben in den sozialen Medien an, dass sie sich an die Gemeinde gewendet haben. «Behauptungen, die Umtriebsentschädigungen würden im Auftrag der Gemeinde eingefordert, weisen wir hiermit in aller Form zurück», schreibt die Gemeinde auf ihrer Website. Wegen der Videoüberwachung, die sich «nicht auf das betreffende private Grundstück beschränkt» und weil öffentlicher Grund überwacht werde, habe die Gemeinde die Luzerner Polizei und den Datenschutz eingeschaltet. Zu den Geldforderungen schreibt die Gemeinde: Es handle sich um ein zivilrechtliches Thema, weshalb die Gemeinde nur als Vermittlerin auftreten könne. Mehrfach habe man versucht, die Verantwortlichen zu kontaktieren, jedoch erfolglos.
Seit Kurzem weist ein Schild nun auf die Videoüberwachung des Privatgrundstücks hin, berichtet Tele 1. Wegen Straftaten gegen Parkwächterinnen würden alternative Kontrollmöglichkeiten geprüft, teilte die zuständige Immobilienfirma gegenüber dem Sender mit: Man müsse «aufgrund von vermehrtem Vandalismus, Sachbeschädigungen sowie Diebstählen flächendeckend Kameras» einsetzen. Datenschutzbestimmungen würden dabei eingehalten. (gwa)
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