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Luzerner Zonenordnung sorgt für Chaos

Weil ein geplantes Ärztehaus bei der Klinik St. Anna nicht zonenkonform sei, hat das Kantonsgericht die Baubewilligung der Stadt Luzern aufgehoben. Dabei wurde das Grundstück eigens dafür umgezont. Jetzt hofft die Klinik auf eine Ausnahmebewilligung.
So könnte das Ärztehaus an der Rigistrasse dereinst aussehen. (Visualisierung: PD)

Gleich neben dem St. Anna will die Orthopädische Klinik Luzern ein neues Ärztehaus errichten. Die Planungsarbeiten für das rund 20 Millionen Franken teure Projekt in Luzern sind bereits weit fortgeschritten. Seit zwei Jahren harzt es allerdings. Grund dafür ist ein von Anwohnern initiierter Rechtsstreit, der sogar vors Bundesgericht gelandet ist. Nachdem das Kantonsgericht die Baubewilligung für das Ärztehaus aufgehoben hatte, gelangte die Klinik mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses entschied nun aber, nicht darauf einzugehen (wir berichteten).

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob das Ärztehaus zonenkonform ist oder nicht. Das Kantonsgericht entschied gegen das Ärztehaus: Dieses sei kein Spital und könne deshalb nicht in einer Zone für öffentliche Zwecke errichtet werden. Durch den Entscheid des Bundesgerichts ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Im Ärztehaus ist ein ambulanter Sprechstunden-Betrieb mit Behandlungsräumen vorgesehen. Anders als in einem Spital sind jedoch keine Operationssäle, Bettenzimmer oder Notfallstationen vorgesehen. Die Orthopädische Klinik will das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren.

Grundstück ist seit 2014 nicht mehr in der Wohnzone

Absurd erscheint die Situation, wenn man ein paar Jahre zurückschaut: Um den Neubau realisieren zu können, wandte sich die Orthopädische Klinik im Jahr 2012 an die Stadt. Diese zonte das besagte Grundstück daraufhin im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) von 2014 von einer Wohnzone in eine Zone für öffentliche Zwecke um. Im Dezember 2016 erteilte die Stadt wie erwähnt die Baubewilligung, die dann vom Kantonsgericht im Oktober 2017 aufgehoben wurde. «Mit diesem Entscheid hatten wir natürlich nicht gerechnet», sagt auf Anfrage Markus Hofmann, Bereichsleiter Baugesuche Stadt Luzern. «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Bauprojekt zonenkonform ist. Sonst hätten wir die Bewilligung nicht erteilt.»

Das Urteil des Kantonsgerichts gelte es jedoch zu akzeptieren. «Jetzt müssen wir schauen, wie wir weiterfahren», so Hofmann. Vom Tisch ist das Thema damit nämlich noch nicht. «Das Kantonsgericht hat die Baubewilligung zur Neubeurteilung an uns zurückgewiesen. Wir sind jetzt somit wieder am Ball und müssen einen neuen Entscheid fällen.» Liegt eine gute Begründung vor, hat die Stadt die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung für das Bauprojekt zu erteilen.

Könnte die Klinik das Projekt anpassen?

Trotz diesem ganzen Hin und Her gibt sich die Orthopädische Klinik zuversichtlich, dass das Gebäude einst realisiert werden kann. Über alternative Lösungen denkt sie dennoch nach, wie Geschäftsführer André Fischer sagt. Dazu, wie diese aussehen könnten, äussert er sich nicht. Nächsten Montag will die Klinik das Thema zunächst intern besprechen. Klar ist für Fischer, dass die Orthopädische Klinik das Ärztehaus braucht. «Wir haben schon jetzt ein Platzproblem und platzen aus allen Nähten.»

Es ist nicht das erste Mal, dass die städtische Bau- und Zonenordnung von 2014 für Diskussionen sorgt. Beispielsweise kann die Hotelfachschule beim Hotel Montana anstelle des alten Studentenheims keinen Neubau errichten, weil das Gebäude in der Ortsbildschutzzone B liegt. Aus dem gleichen Grund kann auch die Luzerner Kantonbank ihren Hauptsitz im Stadtzentrum nicht erweitern, sie drohte bereits mit einem Wegzug an den Seetalplatz in Emmen. Damit die Stadt Luzern nicht Hunderte von Arbeitsplätzen und hohe Steuereinnahmen verliert, hat sie bereits eine erneute Revision der BZO in Aussicht gestellt.

Auf die Frage, ob man bei der letzten Revision zu unsorgfältig war, antwortet Markus Hofmann: «Es kommen immer Bauvorhaben, die man nicht voraussehen kann. Wir versuchen aber, die Bau- und Zonenordnung nach den zukünftigen Bedürfnissen Aller abzubilden.»

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