Unterhalt

Streit um Kinderabzug: Luzerner Vater verliert vor Bundesgericht

Ein Luzerner erhält keine Prämienverbilligung. Der geschiedene Vater von vier Kindern scheitert vor Bundesgericht.

Ein geschiedener Vater von vier Kindern aus dem Kanton Luzern hat vor Bundesgericht um Prämienverbilligung für das Jahr 2024 gekämpft. Seine Kinder leben abwechselnd bei ihm und bei der Mutter. Ihr offizieller Wohnsitz ist bei der Mutter. Im Zentrum des Streits stand ein Abzug von 9000 Franken pro Kind, der bei der Berechnung der Prämienverbilligung berücksichtigt werden kann. Der Vater verlangte diesen Abzug ganz oder zumindest zur Hälfte.

Die Ausgleichskasse und später das Kantonsgericht lehnten dies ab. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid, wie einem aktuellen Urteil zu entnehmen ist, äussert aber Zweifel an einem Teil der Begründung des Kantonsgerichts. Dieses hatte unter anderem auf den Wohnsitz der Kinder bei der Mutter abgestellt. Entscheidend ist für das Bundesgericht jedoch, dass der Vater seine Unterhaltszahlungen bereits von jenem Einkommen abziehen kann, das für die Berechnung der Prämienverbilligung massgebend ist.

Ein zusätzlicher Kinderabzug könnte deshalb laut Bundesgericht zu einer «mehrfachen Berücksichtigung derselben Unterhaltslast» führen. Eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Betreuung wäre zwar ebenfalls möglich gewesen. Die vom Kantonsgericht gewählte Auslegung sei aber nicht willkürlich. Der Vater verliert damit vor Bundesgericht. Er erhält für 2024 keine Prämienverbilligung. (rem)

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