Luzern

Verein kritisiert Ausschreibung zur Nachnutzung des Luzerner Spitalzentrums scharf

Der Verein Zukunft Spitalquartier sieht in den Vorgaben des Luzerner Kantonsspitals unüberwindbare Hürden für eine Zwischennutzung. Dieses hingegen spricht von einer ergebnisoffenen Prüfung.

«Realitätsfremd und unverhältnismässig», «kleinkariert» und «bedauerlich»: Mit deutlichen Worten kritisiert der Verein Zukunft Spitalquartier die Ausschreibung des Luzerner Kantonsspitals (Luks) für den Bericht zur Nachnutzungsprüfung des heutigen Spitalzentrums (wir berichteten). Dieser soll klären, ob und unter welchen Bedingungen der sogenannte Betten- oder Schoggiturm in Luzern nach dem Umzug in den Neubau noch befristet weitergenutzt werden kann.

Was soll mit dem Spitalzentrum, dem sogenannter Betten- oder Schoggiturm (in der Bildmitte) künftig geschehen?
Bild: Patrick Hürlimann (Luzern, 24. 7. 2021)

Vorgabe des grossen Stadtrats Luzern

Hintergrund der Ausschreibung des Luks ist ein Beschluss des Grossen Stadtrats Luzern. Dies im Kontext des Bebauungsplans für das Spitalareal. Das Luks muss in einem Bericht aufzeigen lassen, unter welchen Bedingungen eine befristete Nachnutzung des heutigen Spitalzentrums möglich wäre. Die Studie soll drei Nachnutzungsvarianten entwickeln und diese unter ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit der bisherigen Planung vergleichen. Diese sieht den Rückbau des Gebäudes und einen temporären Park vor. Die Ausschreibung hält fest, dass eine Nachnutzung den Spitalbetrieb nicht beeinträchtigen, keine Mehrkosten für das Luks verursachen und die künftige Entwicklung des Areals nicht behindern darf.

Der Verein Zukunft Spitalquartier wurde Anfang 2026 gegründet. Er setzt sich nach eigenen Angaben für den Erhalt und die Nachnutzung des Spitalzentrums sowie für den öffentlichen Diskurs über den Umgang mit bestehenden Bauten ein.

Die Vorgaben des Luks würden eine Zwischennutzung «faktisch verunmöglichen», schreibt der Verein in einer Mitteilung. Deshalb fordert er eine Wiederholung der Ausschreibung. Zwar sei zu begrüssen, dass das Luks den Auftrag öffentlich ausschreibe und verschiedene Nachnutzungsszenarien prüfen lasse. Nach Studium der Unterlagen kommt der Vereinsvorstand aber zum Schluss, «dass ein solcher Bericht zwar erstellt werden kann, das Fazit aber kaum zugunsten eines Nachnutzungsszenarios ausfallen dürfte».

Kritik übt der Verein unter anderem an der Vorgabe, wonach eine Nachnutzung den Spitalbetrieb in keiner Weise beeinträchtigen oder erschweren dürfe. «Es liegt auf der Hand, dass eine Zwischennutzung auf dem gleichen Areal nicht völlig entkoppelt vom Spitalbetrieb parallel existieren kann.» Damit seien jegliche Alternativszenarien von vornherein ausgeschlossen.

Kritik betrifft auch Restaurant-Verbot

Als «realitätsfremd und unverhältnismässig» bezeichnet der Verein zudem das Verbot, wonach Nutzende einer Zwischennutzung die Restaurants des Spitals nicht benutzen dürften. Schon heute sei es möglich, als Gast ohne Bezug zum Spital in diesen Betrieben einzukehren, das Luks bewerbe seine Gastronomie sogar entsprechend.

Schliesslich kritisiert der Verein, dass für die aktuell geplante Variante eines temporären Parks derzeit der Abbruch einer Bruttogeschossfläche von «mehr als zehn Fussballfeldern» vorgesehen sei und damit «die Verpuffung immenser grauer Energie im Bestandsbau des Spitalzentrums». Auch die zahlreichen verlangten Gutachten und Analysen erhöhten die Hürden für künftige Nutzungsideen unnötig.

Auf die einzelnen Kritikpunkte geht das Luks in seiner Stellungnahme nicht im Detail ein. Die Ausschreibung diene dazu, die im Bebauungsplan verlangte Nachnutzungsprüfung «unabhängig und fachlich fundiert» vorzunehmen, schreibt Marten Deseyve, Leiter Bereich Kommunikation, auf unsere Anfrage. «Dem Ergebnis dieser unabhängigen Untersuchung wollen wir nicht vorgreifen.» Die Ausschreibung sei deshalb ergebnisoffen. Entwickelt würden mehrere Nachnutzungsszenarien, die mit der Variante «temporärer Park» verglichen würden.

Die Sicherstellung der Patientenversorgung und die langfristige Weiterentwicklung des Areals müssen laut Deseyve berücksichtigt werden. «Eine allfällige Nachnutzung muss sich deshalb in diesen Rahmen einfügen und darf den Spitalbetrieb sowie die künftige Entwicklung des Standorts nicht beeinträchtigen.» Diese Vorgaben seien keine Vorentscheidung über das Ergebnis, sondern eine zwingende Rahmenbedingung.

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