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Hochdorf

Regierung lehnt Beschwerde ab, Schulhaus-Abstimmung kann stattfinden

Hochdorf stimmt bald über die Sanierung des Schulhaus Zentral ab. Eine Partei hatte dagegen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Am 30. November stimmt die Gemeinde Hochdorf nebst dem Budget 2026 auch über das Schulhaus Zentral ab. Es soll für 6,8 Millionen Franken saniert und erweitert werden. Gegen die Abstimmung ist Mitte Oktober eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen. Wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte, hat der Luzerner Regierungsrat diese nun abgelehnt. Grund: Die Abstimmungsbotschaft sei sehr umfangreich und sachlich ausgefallen und ermögliche den Stimmberechtigten eine fundierte Meinungsbildung.

Hochdorf stimmt Ende November über eine Schulhaussanierung ab.
Bild: Patrick Hürlimann

Eingereicht hatte die Beschwerde eine politische Partei. Um welche es sich handelt, teilt die Gemeinde nicht mit. Die Partei beantragte die Verschiebung der Abstimmung sowie den Abbruch und die Wiederholung des bereits eröffneten Verfahrens. Auslöser war ein Informationsflyer der Gemeinde sowie «die kommunikative Vorinformation der Schule Hochdorf zum geplanten Projekt». Wie der «Seetaler Bote» in der Vorwoche berichtete, kommen im Faltprospekt zwei Rektoren und ein Hauswart zu Wort, die sich für die Sanierung aussprechen. Der Regierungsrat bemängelt denn auch, dass der Infoflyer in Form und Inhalt über das Ziel einer sachlichen Vorinformation hinausgehe.

Infoflyer war nicht verhältnismässig

Der Gemeinderat schreibt, er habe den Flyer verschickt, um die Bevölkerung frühzeitig über das Projekt zu informieren – «auch vor dem Hintergrund, dass der Gemeinde in der Vergangenheit teilweise eine zu späte oder zu knappe Information vor Abstimmungen vorgeworfen worden war.» Der Regierungsrat halte nun fest, dass eine solche zusätzliche Vorinformation «unnötig und somit auch nicht als verhältnismässig» erscheint.

Die Stimmrechtsbeschwerde ist nicht die einzige, die derzeit in Hochdorf zu reden gibt. Eine andere wurde im Vorfeld der Abstimmung zum Kauf des Restaurants Mare von einer Privatperson eingereicht. Die Regierung lehnte die Beschwerde ab. Das Stimmvolk segnete Ende September dann den Kauf an der Urne ab. Rund drei Wochen später hat das Kantonsgericht eine superprovisorische Anordnung erlassen. Damit muss die Gemeinde die Vertragsverhandlungen aussetzen.

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