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Luzern

Luzerner Regierung: Buchhalterkniff für die Wahlen

Die Luzerner Regierung hat den Voranschlag 2019 wieder ins Lot gebracht. Der gewählte Weg wirft jedoch Fragen auf.
Der Kantonsrat wollte die für den Strassenbau reservierten Gelder nicht zweckentfremden. Bild: Corinne Glanzmann (Luzern, 18. Mai 2018)
Lukas Nussbaumer, Politreporter.
Bild: Pius Amrein

Lukas Nussbaumer

Lukas Nussbaumer

Knapper hätte die Luzerner Regierung für 2019 nicht budgetieren können: Der Spielraum bis zu einer Verletzung der Schuldenbremse und damit bis zu einem rechtswidrigen Voranschlag belief sich auf gerade einmal 0,9 Millionen Franken. Das entspricht 0,024 Prozent des 3,7 Milliarden Franken schweren Budgets. Weil der Kantonsrat nicht einverstanden war mit der Umverteilung von 6,3 Millionen Franken vom Strassenbau in den öffentlichen Verkehr, entstand eine Lücke von 5,4 Millionen. Auch diese Summe ist, bezogen auf das Gesamtvolumen des Haushalts, ein Klacks.

Doch diese Minisumme bereitete den Parteien und der Regierung viel Kopfzerbrechen. So verlangte die Ratsrechte flugs Sparmassnahmen, die Linke wie gewohnt Mehreinnahmen. Uneins war man sich zudem bei der Frage, wer nun Vorschläge zu machen hat, damit Luzern nicht wie 2012 und 2017 ohne Budget ins neue Jahr starten muss. Letztlich sprang die Regierung ein und präsentierte eine Lösung, welche die meisten Mitglieder der Planungs- und Finanzkommission zwar nicht verstanden, aber dennoch akzeptiert hat (wir berichteten).

Der grossen Mehrheit der Kommission Begriffsstutzigkeit vorzuwerfen, wäre jedoch falsch. Denn die Art, wie die Regierung das Budget vorderhand gerettet hat, ist für Nicht-Finanzakrobaten nur schwer nachvollziehbar. Selbst gestandene Finanzexperten runzeln die Stirn ob des Lösungsvorschlags, der sich so präsentiert: Ein Teil der Ausgaben für den Strassenbau wird nicht der Laufenden, sondern der Investitionsrechnung belastet. Da bei dieser Art von Aufwendungen gemäss Kennern der Buchführung in öffentlichen Haushalten ein gewisser Handlungsspielraum besteht, ist dieser rein buchhalterische Vorgang legal.

Dennoch stellen sich Fragen. Zum Beispiel diese: Wenn die Ausgaben von 6,3 Millionen Franken unter dem Überbegriff Strassenbau eindeutig der Investitionsrechnung zugehörig gewesen wären, hätte die Regierung diesen Betrag von Beginn an dort verbucht. Warum sonst hätte die Exekutive den steinigen Umweg über eine Gesetzesänderung wählen sollen, der das Risiko anhing, vom Parlament abgelehnt zu werden? Das ist ja dann auch passiert – der Kantonsrat wollte die für den Strassenbau reservierten Gelder nicht zweckentfremden, indem er sie dem öffentlichen Verkehr zukommen liess.

Die Regierung muss sich nun zurecht den Vorwurf anhören, voreilig gehandelt zu haben: Weil sie Millionen im Budget einstellte, die vom Kantonsrat noch gar nicht gutgeheissen waren. «Voreilig» ist im Übrigen noch eines der netteren Worte, das Kritiker des Budgetprozesses anbringen. Es werden auch Ausdrücke wie «naiv» oder «überheblich» verwendet.

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats dürfte sich mit dieser Schelte aber zufrieden geben und das vorliegende Budget absegnen. Weil die Regierungsparteien CVP, FDP und SVP genauso wenig Interesse haben an einem budgetlosen Zustand wie die Regierung, inklusive dem am ehesten um eine Wiederwahl bangenden parteilosen Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Wäre 2019 nicht ein Wahljahr, käme die derart knapp und auf Druck hin äusserst kreativ budgetierende Regierung mit Sicherheit nicht bloss mit diesem blauen Auge davon.

Die Ratslinke dagegen wird das Vorgehen der Regierung und das Abnicken der Kollegen aus der Mitte und dem rechten Lager noch einmal thematisieren. Selbstverständlich auch aus wahltaktischen Überlegungen, aber gleichzeitig zu Recht. Ein Budget mit buchhalterischen Kniffs ins Trockene zu bringen, ist wahrlich keine Meisterleistung.

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