Die Luzerner Lebensmittelbetriebe halten sich mehrheitlich an die Vorschriften zu Sicherheit, Hygiene und Deklaration. Das zeigt die Jahresbilanz der kantonalen Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) für 2025. Erstmals durchgeführte Kontrollen in Solarien sowie Alkohol-Testkäufe offenbarten hingegen deutlichen Verbesserungsbedarf.

Insgesamt suchten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure im vergangenen Jahr rund 1700 Betriebe auf – darunter Restaurants, Bäckereien, Detailhändler und Badeanstalten. Die Bilanz fiel grösstenteils positiv aus: In etwa 95 Prozent der Fälle stiessen die Prüferinnen und Prüfer auf gute bis sehr gute Verhältnisse. Bei 71 Betrieben, also rund fünf Prozent, wurden hingegen grössere Mängel festgestellt. Ergänzend zu den Vor-Ort-Kontrollen liess die Dienststelle rund 6700 Proben von Lebensmitteln und Trinkwasser im eigenen Labor untersuchen. Jede zehnte Probe genügte den Anforderungen nicht, wobei die Mängel meist auf einen unsachgemässen Umgang mit den Lebensmitteln zurückzuführen waren.
Jede zweite getestete Tankstelle verkauft Alkohol an Jugendliche
Neu im Prüfprogramm der DILV waren letztes Jahr Testkäufe von Alkohol. Dabei versuchten Testpersonen unter 16 Jahren in 100 Betrieben – Kiosken, Tankstellenshops, Restaurants, Take-aways oder Verpflegungsständen – alkoholische Getränke zu erwerben. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: In 35 der getesteten Betriebe wurde der Alkohol trotz Abgabeverbot verkauft.

Vor allem kleinere Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellenshops fielen negativ auf. Dort führte jede zweite Kontrolle zu einer Beanstandung. Die betroffenen Betriebe müssen nun Massnahmen ergreifen, damit der Jugendschutz künftig eingehalten wird, etwa durch interne Weisungen oder gezielte Schulungen des Verkaufspersonals. Die Testkäufe sollen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Viele Solarien überschreiten Grenzwerte
Ebenfalls neu ist die Zuständigkeit der DILV für die Kontrolle von Solarien. Fehlerhaft installierte, gewartete oder genutzte Sonnenbänke können Nutzerinnen und Nutzer einer gefährlich hohen UV-Strahlung aussetzen, was Verbrennungen oder sogar Krebs zur Folge haben kann. Die Dienststelle prüfte 2025 insgesamt 52 Sonnenbänke in 15 Betrieben. Nur vier Betriebe, also 27 Prozent, erfüllten sämtliche Vorgaben. Bei 15 Sonnenbänken in acht Betrieben wurden die zulässigen Bestrahlungshöchstwerte überschritten.
Besonders besorgniserregend: Bei zehn Sonnenbänken lagen die Messwerte so hoch, dass eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden konnte. Zwei Betriebe behoben die Mängel umgehend, in drei weiteren Fällen verhängte die DILV ein Nutzungsverbot, das erst nach der Behebung der Mängel wieder aufgehoben wurde. Zudem fehlten in vier Betrieben die vorgeschriebenen Schutzbrillen, und bei zwei Betrieben war nicht sichergestellt, dass die Solarien nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden können.
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