Ab dem 1. Juli gehören das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) zu den Gesundheitsinstitutionen in der Zentralschweiz mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Im vergangenen Herbst hatte das Personal in einer Urabstimmung dem GAV zugestimmt. Grund für die Einführung eines GAV ist die Umwandlung des Luks und der Lups in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Diesen Schritt hat der Kantonsrat Ende 2019 gutgeheissen.
Vor der Einführung haben die Unternehmensleitungen und die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände und Gewerkschaften den gemeinsam ausgearbeiteten Vertrag offiziell unterzeichnet und den Willen zu einer nachhaltig guten Sozialpartnerschaft bekräftigt. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Inhaltlich bleiben die arbeitsvertraglichen Bestimmungen gleich wie unter dem aktuell bestehenden Personalrecht. Neu gibt's jedes Jahr Lohnverhandlungen. (rem)
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