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Grippewelle

Luzerner Kantonsspital führt wieder generelle Maskenpflicht ein

Wegen der vielen Fälle von Atemwegsinfektionen weitet das Luzerner Kantonsspital die Maskenpflicht, die sonst nur für Besuchende mit Erkältungssymptomen gilt, aus.

Wer im Luzerner Kantonsspital (Luks) derzeit jemanden besuchen will, muss wieder eine Gesichtsmaske tragen. Grund dafür sind die Grippewelle und die Covid-Fälle. «Die aktuell hohe Zahl von Atemwegsinfektionen erfordert unsere Aufmerksamkeit», schreibt das Luks auf Anfrage und erklärt: «Für Personen im Spital mit Erkältungssymptomen gilt wie in den vergangenen Jahren stets eine Maskenpflicht. Aufgrund der aktuellen Situation hat das Luks zusätzlich eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht im klinischen Bereich eingeführt.» Diese gelte sowohl für Patientinnen und Patienten selbst als auch für Besuchende und Mitarbeitende bei Patientenkontakt – dies «grundsätzlich bis zum Abklingen der Grippewelle». (lf)

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