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Halbierungsinitiative und ein VR-Mandat: Darüber diskutiert der Luzerner Kantonsrat

Politikerinnen und Politiker aus dem Parlament geben Einblick, was für ihre Parteien in der kommenden Januarsession wichtig ist.

Die Traktandenliste für die Januarsession des Luzerner Kantonsrats umfasst 70 Geschäfte. Weil die Ladenöffnungszeiten für Selbstbedienungsgeschäfte, die Standortförderung und der Sonderkredit für Durchmesserperrons am Bahnhof Luzern viel zu reden geben, dürfte das Parlament nur etwa die Hälfte der Traktanden beraten können. Dazu wurden zehn dringliche Vorstösse eingereicht, von denen die Regierung zwei als wirklich dringlich einstuft: eine Anfrage zur Besetzung des Verwaltungsrats der Luzerner Kantonalbank und ein Vorstoss zu den Auswirkungen der Halbierungs-Initiative. Von den mehr als 60 weiteren Vorstössen könnten einer zur Abschaffung der Überschussabgabe der Gebäudeversicherung Luzern und ein anderer zur Justierung der Motorfahrzeugsteuern zu Diskussionen führen.

Die Sitzungen des Kantonsrats an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern sind öffentlich (Montag, 26. Januar, und Dienstag, 27. Januar, je von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr). Die Debatten werden auch im Livestream unter www.lu.ch übertragen. (nus)

Urs Brücker (GLP), Meggen: Der OECD-Geldsegen wird richtig verteilt

Urs Brücker
Bild: zvg

Auch ohne die USA. 140 Staaten sind dabei. Im Kanton Luzern sind rund 220 Unternehmen von der OECD-Mindestbesteuerung und damit von der neuen nationalen Ergänzungssteuer betroffen. Diese wenigen Firmen leisten einen Grossteil des Steuerertrages der juristischen Personen im Kanton. Die OECD-Mindeststeuer beschert uns – auch wenn diese betragsmässig schwierig zu prognostizieren ist – einen wahren Geldsegen. Immer vorausgesetzt, wir können die bisherige Standortattraktivität, insbesondere basierend auf den sehr tiefen Unternehmensgewinnsteuern, erhalten. Wenn diese grossen, meist sehr mobilen Firmen abwandern, wird es am Ende des Tages nämlich nichts mit Geldsegen.

Mit der Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik soll deshalb die Standortattraktivität für die Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons gesichert werden. Jährlich sollen 250 bis 300 Millionen an die Unternehmen aber auch an die Bevölkerung zurückfliessen. Den Löwenanteil macht dabei der so genannte Luzerner Innovationsbeitrag aus. Dieser wird für die Mitfinanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation an die Unternehmen ausgerichtet. Dass der Erhalt von Fördergelder oder von Steuererleichterungen dabei auch an Bedingungen geknüpft wird, ist für uns selbstverständlich. Die vorliegende Gesetzesrevision ist für die GLP gut austariert und der voraussichtliche Geldsegen wird stimmig verteilt.

Nadine Koller (FDP), Inwil: Ungenutztes Potenzial von Frauen im Arbeitsmarkt

Nadine Koller
Bild: zvg

In der kommenden Session ist meine Anfrage A 493 traktandiert, in der die FDP von der Regierung wissen möchte, wie der Kanton die berufliche Weiterentwicklung und den Wiedereinstieg von Teilzeitbeschäftigten stärkt, insbesondere von Frauen. Damit soll dem Fachkräftemangel gezielt entgegengewirkt werden. Die Antwort der Regierung zeigt, dass der Kanton bereits verschiedene Massnahmen umsetzt oder plant, die indirekt auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen abzielen. Gleichzeitig räumt der Regierungsrat ein, dass weiterhin ungenutztes Potenzial besteht. Insbesondere Frauen mit tieferem Ausbildungsniveau oder aus Drittstaaten sind seltener erwerbstätig, obwohl viele von ihnen gerne (mehr) arbeiten würden.

Von einer Untätigkeit seitens Kantons kann also nicht gesprochen werden. Dennoch ist zu diskutieren, ob die bestehenden und geplanten Massnahmen zielgerichtet genug sind oder ob andere Ansätze nötig wären, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial wirksamer zu erschliessen. Auch für die Frauen selbst ist eine stärkere Erwerbsbeteiligung zentral. Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit führen häufig zu Vorsorgelücken und erhöhen das Risiko von Altersarmut. Entscheidend für die Erwerbstätigkeit sind auch die richtigen Rahmenbedingungen. Die sogenannte Heiratsstrafe setzt auch falsche Anreize und hält Frauen davon ab, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Die Einführung der Individualbesteuerung schafft hier Abhilfe.

Milena Bühler (SP), Ermensee: Öffentliche Mittel werden umverteilt

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Mit der Standortförderung steht eines der grössten wirtschaftspolitischen Projekte der letzten Jahre zur Debatte. Jährlich sollen dafür bis zu 300 Millionen Franken eingesetzt werden, finanziert aus den Einnahmen der OECD-Mindeststeuer. Was als Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Luzern verkauft wird, ist in Wahrheit eine Umverteilung öffentlicher Mittel. Weg von der Allgemeinheit, zurück zu Unternehmen. Statt die neuen Einnahmen für bezahlbaren Wohnraum, Investitionen in die öffentliche Infrastruktur oder wirksamen Klimaschutz zu nutzen, sollen hunderte Millionen Franken jährlich an Firmen fliessen, die teilweise Milliardengewinne erzielen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als direkte Subventionen, die getarnt als Luzerner Innovationsbeitrag im Giesskannenprinzip an Konzerne ausgeschüttet werden. Was im Kern nichts anderes als die Umgehung der OECD-Mindessteuer darstellt.

Die zentrale Frage lautet deshalb: Wollen wir einen Kanton, der sich in einen gefährlichen nationalen und internationalen Subventionswettbewerb begibt oder einen, der seine Standortqualität dort stärkt, wo sie wirklich entsteht: Bei Bildung, guter Infrastruktur, starken Gemeinden und hoher Lebensqualität? Für die SP ist klar: Nachhaltig gestärkt wird der Standort Luzern nicht durch staatliche Giesskannenpolitik und Steuerdumping für Grosskonzerne, sondern durch Investitionen in Menschen und öffentliche Leistungen, von denen die Wirtschaft und die Bevölkerung profitieren.

Ferdinand Zehnder (Mitte), Luzern: Wir sichern die Standortattraktivität unseres Kantons

Ferdinand Zehnder
Bild: zvg

Die neue OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent ist da: Sie bringt Herausforderungen, aber auch grosse Chancen. Der Kanton Luzern nutzt die zusätzlichen Einnahmen, um unseren Kanton zu stärken, unsere Standortattraktivität zu erhalten und diese weiter zu verbessern. Davon profitieren Unternehmen genauso wie alle Luzernerinnen und Luzerner. Aufgrund der OECD-Mindeststeuer zahlen die Luzerner Grossunternehmen überall in der Schweiz mindestens 15 Prozent Steuern. Der Luzerner Steuervorteil fällt damit dahin. Mit dem Luzerner Innovationsbeitrag bleiben wir aber auch für diese Firmen in Zukunft attraktiv. Dieser setzt auf Innovation und Forschung, moderne digitale Infrastruktur, Erschliessung und Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen, etc.

Diese Massnahmen stärken die Wirtschaftskraft und erleichtern unseren Unternehmen das Arbeiten und das Schaffen neuer Perspektiven für Arbeitsplätze. Ein attraktiver Standort braucht jedoch auch hohe Lebensqualität. Deshalb investieren wir den grösseren Teil der OECD-Einnahmen in den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung, fördern regionale Kulturangebote, schaffen gezielte Steuerentlastungen für alle Luzernerinnen und Luzerner und stärken unsere Gemeinden. Die Weiterentwicklung der Standortförderung ist ein Bekenntnis zu einem starken, lebenswerten Luzern. Wir handeln damit für unsere Unternehmen, unsere Familien und unseren Lebensraum.

Laura Spring (Grüne), Luzern: Nachhaltigen Pflanzenschutz stärken

Laura Spring
Bild: zvg

Es ist für die Grünen klar: Pflanzenschutzmittel, die für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit schädlich sind, sind keine Lösung. Was aber ebenso klar ist: Einseitige Schuldzuweisungen helfen uns auch nicht weiter. Die Landwirtinnen hatten für die Pestizidausbringung eine Sondergenehmigung vom Kanton und der Kanton stützt sich auf Vorgaben des Bundes.

Dabei sind bessere Lösungen bekannt: Entwicklung von robusten Sorten, vereinfachte Zulassung von biocontrol und low-risk Pflanzenschutzmitteln, Förderung von alternativen Kulturen und von deren Absatz. Und da sind wir bei einem wichtigen Punkt: rund die Hälfte der Schweizer Landwirtinnen produzieren bereits in Programmen mit nachhaltigem Pflanzenschutz (Demeter, Bio Suisse, IP Suisse). Viele Innovationen aus der Bio-Landwirtschaft werden mittlerweile auch in der konventionellen Produktion angewendet. Jedoch stagniert der Konsum dieser Produkte.

Hier haben wir einen grossen Hebel: Die Alternativen zu gefährlichen Pflanzenschutzmitteln kosten in einem ersten Schritt mehr (tiefere Erträge, höhere Kosten), aber als Gesellschaft sparen wir das wieder ein, wenn dafür die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung sinken. Der Kanton und die Gemeinden können vorausgehen und ökologische Produkte aus der Region in unseren Schulen und Altersheimen anbieten.

Thomas Hodel (SVP), Schötz: Liberalisierung durch die Hintertür

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Im Kantonsrat steht die zweite Beratung der Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) an. Was ursprünglich als pragmatische Lösung für Hofläden angekündigt wurde, entpuppt sich immer deutlicher als weitreichende Lockerung des bestehenden Gesetzes. Die Vorlage geht deutlich weiter als politisch versprochen und öffnet die Tür für neue unbediente Verkaufsformen, die über den ursprünglichen Zweck hinausgehen. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Ablehnung von Hofläden. Regionale Produzenten sollen ihre Produkte verkaufen können und verdienen Unterstützung.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass unter diesem Vorwand das gesamte RLG zulasten der lokalen Detaillisten ausgehöhlt wird. Das RLG schützt Ruhezeiten, faire Arbeitsbedingungen und einen geordneten Wettbewerb. Unbediente Verkaufsstellen verursachen kaum Personal oder Betriebskosten und verschaffen sich dadurch einen klaren regulatorischen Vorteil gegenüber Geschäften, die Arbeitsplätze und Lehrstellen im Kanton Luzern anbieten. Besonders stossend ist, dass diese Entwicklung weder demokratisch legitimiert noch politisch abgestützt ist. Das Luzerner Stimmvolk hat einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten mehrfach nicht zugestimmt. Trotzdem bereiten sich bereits namhafte Discounter auf neue Konzepte vor. Das wirft die berechtigte Frage auf, ob hier mit gezieltem Lobbyismus politischer Druck aufgebaut wird, noch bevor der Kantonsrat abschliessend entscheidet.

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