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Steuergesetzrevision

Luzerner Gewerbeverband kritisiert Haltung der Gemeindevertreter

Der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) ist gegen die geplanten Steuerentlastungen für Firmen. Das kann der KMU- und Luzerner Gewerbeverband (KGL) nicht verstehen – und bezeichnet die Haltung des VLG als «wirtschaftlich nicht nachhaltig».

Nachdem der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) vergangene Woche die von der Regierung vorgeschlagenen Steuersenkungen von mehr als 200 Millionen Franken kritisierte, nimmt nun auch der KMU- und Gewerbeverband des Kantons Luzern (KGL) Stellung zur Steuergesetzrevision. Der KGL kann nicht verstehen, warum dem VLG die geplanten Entlastungen der Firmen zu weit gehen. Schliesslich hätten gerade die Gemeinden in den vergangenen Jahren «von der erfolgreichen Steuerstrategie bei den Unternehmen substanziell profitiert». Dies würden die kontinuierlich positiven Gemeindeabschlüsse beweisen.

«Es ist befremdend, feststellen zu müssen, dass die Verantwortlichen beim VLG offenbar einfach davon ausgehen, dass die Steuererträge in den kommenden Jahren gleich hoch ausfallen werden, wenn man auf Steuersenkungen verzichten würde», schreibt der KGL weiter. So sei die Ansiedlung von Firmen deutlich schwieriger geworden, manche zögen vor allem bei geplanten Erweiterungen auch einen Alternativstandort in Betracht. Verliere der Kanton Luzern bei den Steuern weiterhin an Attraktivität, werde das auch auf die Gemeindefinanzen erhebliche Auswirkungen haben.

KGL erachtet Steuergesetzrevision als zwingend nötig

Zudem zeigt sich der KGL über die «offenbar fehlende Kommunikation» zwischen dem Kanton und den Gemeinden zur Revision überrascht. Für den Verband ist klar, dass die beiden Staatsebenen «in diesem wichtigen Geschäft eng und kooperativ zusammenarbeiten und rasch eine überzeugende Lösung finden» müssen.

Abschliessend hält der KGL fest: «Die Luzerner Bevölkerung profitiert ganz direkt von der aktuellen Steuerstrategie. Die geplante Revision ist nichts anderes als die kontinuierliche Fortsetzung. Sie ist zudem zwingend nötig, wenn man ein weiterhin wachsendes Steuersubstrat sicherstellen will.» (lf)

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