Das Positive vorweg: Die Steuereinnahmen beim Kanton und bei den Luzerner Gemeinden steigen. Allerdings – und das ist der Haken – füllen sich die Gemeindekassen unterschiedlich stark. Das hat Folgen für den innerkantonalen Finanzausgleich. Dieses komplexe Instrument sorgt mit mehreren Töpfen dafür, dass sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden und die Bürgerinnen und Bürger von einem jeweils ähnlichen Bündel an öffentlichen Leistungen profitieren können.
Der innerkantonale Finanzausgleich bläht sich vor allem dank steigender Firmensteuereinnahmen immer stärker auf. Gleichzeitig müssen einzelne Gebergemeinden zu viel einzahlen. Der Finanzausgleich muss darum überarbeitet werden. Darüber stimmen die Luzernerinnen und Luzerner am 18. Mai ab. Finanzdirektor Reto Wyss warnte am Montag an einer Medienkonferenz: «Ohne die Teilrevision wird die Entwicklung des Finanzausgleichs eingeschränkt und die Solidarität unter den Gemeinden gefährdet.» Mit der OECD-Mindeststeuer hat diese Vorlage nichts zu tun.
Volumen würde um 84 Millionen wachsen
Der Luzerner Finanzausgleich besteht aus zwei Haupttöpfen: dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich. Der erste Haupttopf gleicht bis zu einer bestimmten Höhe die unterschiedlichen Erträge der Gemeinden aus. Mit dem zweiten Haupttopf werden Lasten ausgeglichen, welche die Gemeinden kaum selbst beeinflussen können: Topografie, Bildungslasten, Sozial- und Infrastrukturlasten. Ohne Revision wächst das Volumen des gesamten Finanzausgleichs von heute 195 auf 279 Millionen Franken im Jahr 2029.
Treiber dieses Anstiegs ist vor allem der Ressourcenausgleich. Weil er aber mit dem Lastenausgleich zusammenhängt, bläht sich auch dieser zu stark auf. Darum ist geplant, die beiden Töpfe zu entkoppeln. Es soll weiterhin ein Wachstum stattfinden, aber ein kontrolliertes. Der Ressourcenausgleich soll jährlich maximal um 10 Prozent zulegen. Diese Begrenzung und die Entkoppelung vom Lastenausgleich sind zwei der drei geplanten Massnahmen. Mit einer dritten Massnahme sollen die viel zu starken Schwankungen zwischen den Gemeinden ausgeglichen werden.
Meggen zahlt schon heute fast 11 Millionen
Reto Wyss machte ein Beispiel: Meggen trägt dieses Jahr 29 Prozent der Steuerkraft zum Ressourcenausgleich bei. Ohne Korrektur wären es 2029 bereits 38 Prozent. «Und das unabhängig davon, ob sich die Gemeinde das überhaupt leisten könnte», fügte der Regierungspräsident und Mitte-Politiker an. Mit der geplanten Korrektur würde sich der Beitrag Meggens von etwa 10,7 Millionen Franken in diesem Jahr sogar leicht senken; auf etwa 9,7 Millionen Franken 2029. Nehmergemeinden gehen trotzdem nicht leer aus. Wolhusen erhält heuer etwa 4,5 Millionen Franken, 2029 könnten es rund 6 Millionen sein.
Ein Spezialfall sind heute Gebergemeinden, die sogenannte Zentrumslasten haben – etwa die Stadt Luzern. Sie müssen derzeit im Ressourcenausgleich weniger einzahlen als vergleichbare Gebergemeinden. Dieses Privileg soll im Sinne einer Vereinheitlichung abgeschafft werden. Dafür wird der Infrastrukturlastenausgleich um 10,6 Millionen Franken erhöht. «Vom überarbeiteten Finanzausgleich profitieren alle Gemeinden», folgerte Reto Wyss. Entweder müssten sie weniger einzahlen, dürften mehr erhalten oder sie zahlen mehr ein, erhalten aber auch mehr. Neben Meggen zählen Horw und Weggis zu den grössten Gebern; Emmen, Kriens und Escholzmatt-Marbach zählen zu den grössten Empfängern.
Neben dem Regierungsrat empfiehlt auch der Kantonsrat ein Ja zur Vorlage. Das Parlament hatte die Gesetzesänderung am 2. Dezember 2024 mit 110 zu 2 Stimmen befürwortet. Stimmt am 18. Mai auch die Bevölkerung zu, tritt ein Teil der Änderungen am 1. Juni dieses Jahres in Kraft, ein zweiter Teil am 1. Januar 2026. Auf das Jahr 2030 hin soll der Finanzausgleich umfassend revidiert werden.
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