Luzerner Gewässer

Freigesetzte Tiere und Wasserpflanzen bedrohen Biodiversität

Wer sein Aquarium oder seinen Gartenteich in lokalen Gewässern entleert, macht sich strafbar und bedroht die Natur. Der Kanton Luzern warnt und zeigt, was zu beachten ist.
Exotische Fische können einheimische Gewässer bedrohen
Bild: Symbolbild: Bruno Kissling

Tiere und Pflanzen, die im Gartenteich oder Aquarium schön aussehen, können in Schweizer Gewässern erheblichen Schaden anrichten. Durch entleerte Aquarien und Gartenteiche können sie auch in hiesige Gewässer gelangen, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Beispielsweise komme die kaum bekämpfbare Nuttalls Wasserpest in Luzerner Gewässern vor.

Gerade vor den Sommerferien würden viele Menschen ihre Aquarien oder Gartenteiche in Bächen, Flüssen oder Weihern entleeren, da sie glauben, die Tiere und Pflanzen in die Freiheit zu entlassen. Das sei jedoch nicht nur strafbar, sondern könne auch fatale Folgen haben. Entweder überleben die Tiere in der neuen Umgebung nicht, oder sie etablieren sich als invasive Arten und richten grosse Schäden an.

Daher lancierte der Kanton Luzern zusammen mit anderen Kantonen eine Informations- und Sensibilisierungskampagne. Die Entscheidung für ein Tier oder einen Gartenteich müsse sorgfältig abgewogen werden. Falls diese jedoch nicht mehr gehalten werden können, solle man auf seriösen Plattformen ein neues Zuhause für sie suchen, oder eine Auffangstation kontaktieren. Wasserpflanzen müssen über den Kehricht oder die Kompostieranlage entsorgt und Aquarien ausschliesslich über das Abwasser entleert werden. (mig)

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