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Gesetzesänderung

Abbruchprämie und Geruchszonen: Kanton Luzern startet Vernehmlassung zum revidierten Raumplanungsgesetz

Mit dem neuen Gesetz will der Bund das Bauen ausserhalb der Bauzone beschränken. Der Kanton Luzern passt sein Planungs- und Baugesetz ebenfalls an.

Mit der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG2) will der Bund das Bauen ausserhalb der Bauzonen eindämmen. So darf dort das Wachstum noch maximal zwei Prozent betragen. Um dieses Stabilisierungsziel umzusetzen, überarbeitet auch der Kanton Luzern sein Planungs- und Baugesetz. Die Vernehmlassung dauert laut einer Mitteilung bis am 11. Mai.

Mit Geruchsüberlagerungszonen sollen Landwirtschaftsbetriebe besser geschützt werden.
Bild: Symbolbild: Patrick Hürlimann

Unter anderem soll neu eine Abbruchprämie einen Anreiz schaffen, nicht mehr gebrauchte Anlagen ausserhalb der Bauzonen freiwillig zurückzubauen. Weiter ist bei unbewilligten Nutzungen neu der Kanton anstelle der Gemeinde zuständig. Gesetzlich verankert wird zudem eine Geruchsüberlagerungszone. Damit wird sichergestellt, dass trotz Geruchsimmissionen weiterhin landwirtschaftliche Tätigkeiten möglich sind. (rbi)

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