Immobilien-Strategie

Stadt Luzern kauft für 31 Millionen Franken drei Büro-Etagen an bester Lage

Noch ist offen, wie die Stadt diese Flächen an der Landenbergstrasse ab August nutzen wird. Bislang ist das WAS darin eingemietet.

Im sogenannten Avia-Haus an der Landenbergstrasse erwirbt die Stadt Luzern per 1. August im Stockwerkeigentum drei Büroetagen mit einer Gesamtnutzfläche von 5243 Quadratmetern. Pro Quadratmeter bedeutet dies 5912 Franken und 65 Rappen. «Das 1991 erbaute Bürogebäude liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und weist dank der Nähe zum Stadthaus und weiteren Standorten der Stadtverwaltung eine ideale Lage aus», teilt die Stadt mit. Auch die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr spreche für das Grundstück.

Das Avia-Haus an der Landenbergstrasse 35 bis 37 in Luzern.
Bild: hor (Luzern, 10. 6. 2026)

Für den Erwerb der Flächen bezahlt die Stadt Luzern auf Nachfrage 31 Millionen Franken. Dem Kaufpreis gingen Verhandlungen voraus, wofür zwei Schatzungsgutachten vorlagen – je eines von der Stadt und von der Eigentümerschaft Compenswiss, einem AHV-Ausgleichsfonds. Rafael Kaufmann, Leiter Bewirtschaftung Immobilien bei der Stadt, spricht von einem «fairen Verhandlungspartner». Man habe sich gefunden.

Stadt erkundigte sich «proaktiv» nach dem Kauf

Aktuell ist auf den erworbenen Flächen noch ein Teil von WAS eingemietet. Weil die Luzerner Ausgleichskasse inzwischen nach Kriens in den Eichhof-West umgezogen ist, hatte sich die Stadt frühzeitig und laut Kaufmann «proaktiv» erkundigt, ob und wie die drei frei werdenden Etagen übernommen werden könnten.

Der Kauf sei ein weiterer Schritt der Strategie, Dienstabteilungen in eigenen Liegenschaften unterzubringen, so die Mitteilung. Damit erhalte die Stadt langfristig Planungssicherheit und Mietkosten würden reduziert. Und sie könne flexibel handeln, denn an bisherigen Standorten würden Mietverträge auslaufen. Welche Dienstabteilungen an der Landenbergstrasse 35 einziehen, werde derzeit geprüft.

Die Stimmbevölkerung wird voraussichtlich 2027 über «die für die Nutzung notwendige Umwidmung der Liegenschaft vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen entscheiden». Eine Volksabstimmung über den Kauf hingegen ist nicht erforderlich – der Erwerb erfolgt im Finanzvermögen und liegt in der Kompetenz des Stadtrates. (hor/gwa)

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