Nach Abstimmung

Neue Gesundheitsfinanzierung: Vernehmlassung im Kanton Luzern startet

Ab 2028 gilt die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen. Es werden Mehrkosten für den Kanton von rund 40 Millionen Franken jährlich geschätzt.

Am 1. Januar 2028 wird in der Krankenversicherung die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (Efas) eingeführt. Die Vorlage wurde im November 2024 von der Schweizer Bevölkerung angenommen. Bislang werden die ambulanten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von den Krankenversicherern finanziert, während die stationären Leistungen von Krankenversicherern und Kantonen gemeinsam finanziert werden. Efas sieht vor, dass künftig alle Leistungen einheitlich und nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: ab 2028 vorerst noch ohne Pflegeleistungen, ab 2032 wird auch die Pflege miteinbezogen.

Gemäss einer Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit ist für den Kanton Luzern aufgrund von Efas von finanziellen Mehrkosten von rund 40,6 Millionen Franken ab 2028 auszugehen, mit weiteren Kostensteigerungen in den Folgejahren. Auf der anderen Seite werden die Prämienzahlenden im entsprechenden Umfang entlastet.

Für die Umsetzung der ersten Etappe sind im kantonalen Recht Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, des Spitalgesetzes sowie des Betreuungs- und Pflegegesetzes notwendig. Der Regierungsrat hat den Entwurf des Änderungserlasses in die Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis zum 11. Dezember 2026. Der Änderungserlass soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. (fmü)

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)