Die Polizei blitzte den Autofahrer vor fünfeinhalb Jahren an einem Montagmorgen um 4.52 Uhr im Kanton Luzern mit einer Nettogeschwindigkeit von 101 km/h, erlaubt gewesen wären 50 km/h. Die Messung erfolgte 376 Meter nach der Tempo-50-Signalisation.
Das Kriminalgericht Luzern verurteilte den Mann wegen des Raserdelikts zunächst zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Kantonsgericht änderte die Sanktion später in eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 100 Franken. Die Oberstaatsanwaltschaft zog dagegen vor Bundesgericht – ohne Erfolg, wie dem am Freitag publizierten Urteil zu entnehmen ist.
Bei einem Raserdelikt sieht das Strassenverkehrsgesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren vor. Für Täter ohne entsprechende Vorstrafe kann das Gericht jedoch auch eine mildere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe aussprechen. Diese Voraussetzung war hier erfüllt: Der Mann war in den zehn Jahren vor der Tat nicht wegen eines entsprechenden Verkehrsdelikts verurteilt worden.
Bei Tempo 50 gilt eine Überschreitung um mindestens 50 km/h als Raserdelikt. Mit netto 101 km/h lag der Autofahrer 51 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und überschritt die Raserschwelle laut Bundesgericht damit «nur denkbar knapp – um 1 km/h». Sein Verschulden sei zwar «nicht unerheblich», aber auch nicht derart gross, dass einzig eine Freiheitsstrafe infrage komme. Die Einschätzung des Kantonsgerichts, wonach sich eine Geldstrafe «gerade noch als angemessen» erweise, überschreite dessen Ermessensspielraum nicht, heisst es weiter. (rem)

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