Kanton Luzern

Wer eine Verwaltungsbeschwerde einreichen will, kann das bald auf elektronischem Weg machen

Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege wird modernisiert. Die Vernehmlassung läuft bis im Oktober.

Der Luzerner Regierungsrat schickt Anpassungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege in die Vernehmlassung. Eine Anpassung betrifft den digitalen Austausch in Rechtsverfahren. Wer künftig eine Verwaltungsbeschwerde oder ein anderes Rechtsmittel einreichen will, soll das auf elektronischem Weg erledigen können.

Hintergrund ist ein Bundesgesetz von 2024. Bund und Kantone sollen gemeinsam eine digitale Plattform für den elektronischen Verfahrensverkehr betreiben. In Luzern wird das Gesetz im Rahmen des Programms Digitale Justiz 28 umgesetzt. Künftig soll der Verfahrensverkehr mehrheitlich über die Plattform justitia.swiss führen. Die Benutzung der Plattform ist kostenlos.

Zudem wird die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren geändert. Dies geht auf eine erheblich erklärte Motion von Anja Meier (SP, Willisau) zurück. Weiter wird die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren an die Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst. Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Oktober. Die Entwürfe sind mit Anpassungen in weiteren Gesetzen verbunden. (fmü)

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