Das Luzerner Kantonsblatt soll digitalisiert werden. Aktuell gelten die gedruckten Ausgaben des Kantonsblatts sowie der Gesetzessammlung als rechtlich massgebend. Diese sollen mit der vom Regierungsrat beschlossenen Digitalisierung der amtlichen Publikationen entfallen. Deshalb braucht es nun eine Totalrevision des Publikationsgesetzes.
Hierfür ist nun am Donnerstag die Vernehmlassung des Entwurfs des revidierten Gesetzes gestartet. Diese dauert bis zum 31. August. Das neue Gesetz soll vom Kantonsrat 2027 beraten werden und auf Anfang 2028 in Kraft treten.
Die amtlichen Publikationen, die derzeit im gedruckten Kantonsblatt erscheinen, werden künftig über die Publikationsplattform Amtsblattportal (amtsblattportal.ch) veröffentlicht. (sfr)
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