2014 ratifizierte die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention. «Dabei hat sich die Schweiz zu einer inklusiven Gesellschaft verpflichtet, wobei den Menschen mit Behinderung sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugestanden werden», führte Lea Gisler-Bissig (CVP/Die Mitte, Altdorf) vor dem Landrat aus.
Das Zentralschweizer Rahmenkonzept, auf dem auch das Urner Behindertenkonzept von 2010 basiert, sei 2019 überarbeitet worden. Der Kernpunkt der Anpassungen: Grundsätze der Selbstbestimmung, Wahrung der persönlichen Rechte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Das Konzept im Kanton Uri sei bisher aber nicht angepasst worden.
Aktuelles Konzept genügt nicht mehr
Das spiegle sich auch in einer Studie vom Januar 2022 mit dem Titel «Wie die Kantone die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen» wieder. Die zeige auf, dass das übergeordnete Ziel, das der Bundesrat 2018 festlegte, erst zu rund einem Drittel schweizweit erfüllt sei. «Der Kanton Uri ist im hinteren Drittel der Rangliste und zeigt damit, dass hier noch Handlungsbedarf besteht», gab Gisler zu bedenken.
Spätestens nach der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention genüge das aktuelle Behindertenkonzept des Kantons Uri nicht mehr und sollte durch ein Gesetz abgelöst werden, findet Gisler-Bissig. Dieser Vorgang finde momentan in mehreren Kantonen statt. Zusammen mit den Zweitunterzeichnenden, Marco Roeleven (FDP, Altdorf), Nora Sommer (SP, Altdorf) und Claudia Brunner (SVP, Altdorf), reichte sie deshalb die Motion «Schaffung eines neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderung» ein. Die Schaffung eines Gesetzes habe den Vorteil, dass sich damit für Behörden und Institutionen verbindliche Vorgaben machen lassen und die Finanzierung verbindlich regeln lässt.