Der Grosse Landeskirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche Uri diskutiert in seiner Sitzung vom kommenden Mittwoch einen neuen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden. Die bisherige Verordnung über den Finanzausgleich der römisch-katholischen Landeskirche Uri ist im Jahre 2008 mit dem Ziel eingeführt worden, übermässige Unterschiede in der Steuerbelastung unter den Kirchgemeinden zu vermeiden und die unterschiedlichen Finanzstärken etwas auszugleichen. «Seither hat dieses Instrument gute Dienste geleistet und vielen, vor allem kleineren Kirchgemeinden geholfen, ihre Aufgaben zu erfüllen», heisst es in einem Communiqué der Landeskirche.
«Die Zielsetzung zur Reduktion des grossen Gefälles bei den Steuerfüssen konnte allerdings nur unzureichend erfüllt werden», so der Befund. 2009 betrugen die Steuerfüsse der 23 Kirchgemeinden 96 bis 178 Prozent mit einem Durchschnitt von 134 Prozent. Heute reicht die Spannweite von 82 bis 178 Prozent bei einem Durchschnitt von 125 Prozent bei gleicher Anzahl Kirchgemeinden. 2019 startete eine Arbeitsgruppe mit Unterstützung der Finanzdirektion des Kantons das Projekt für einen neuen Finanzausgleich, das sich jedoch wegen anderer Aufgaben verzögert habe, so die Landeskirche.
«Der neue Finanzausgleich soll vergleichbar wirken wie der kantonale zwischen den Einwohnergemeinden und auf wenigen, nicht beeinflussbaren Indikatoren aufbauen», schreibt sie weiter.
Solidarische Unterstützung strukturbenachteiligter Kirchgemeinden
Milderung überproportionaler Belastungen durch Kirchengebäude
Ermöglichung einer minimalen Seelsorge
Förderung von strukturellen Anpassungen
«Das neue Modell basiert im Gegensatz zum bisherigen nicht auf den Istkosten, sondern auf den Grundbedürfnissen einer Kirchgemeinde oder Pfarrei.» Als solche würden eine minimale Seelsorge mit Religionsunterricht und Sekretariat sowie der Kirchenunterhalt zählen. Die Gesamtsumme, die jährlich verteilt wird, liege etwa einen Drittel über dem bisherigen Finanzausgleich. «Zwar profitieren nicht alle Kirchgemeinden gleich stark von diesen zusätzlichen Mitteln, da aufgrund des Systemwechsels einige Kirchgemeinden weniger erhalten oder mehr einzahlen müssen», schreibt die Landeskirche. Bei einer Annahme würden die neuen Bestimmungen auf das Jahr 2026 eingeführt.
Grosser Teil als Ausgleich
Des Weiteren berät der Grosse Landeskirchenrat die Erfolgsrechnung 2024. Diese schliesst bei einem Aufwand von 1,4 Millionen mit einem Aufwandüberschuss von 34’000 Franken ab. Gegenüber dem Budget schliesst die Rechnung um 15’000 Franken schlechter ab. Das höhere Defizit sei hauptsächlich auf Mehrausgaben im Bereich Katechese zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen, rund 475’000 Franken, fliesse über den Finanzausgleich wieder an die finanzschwächeren Kirchgemeinden zurück.
Der Grosse Landeskirchenrat hat auch ein Personalgeschäft auf dem Tisch. Im November 2024 wurde Herr Johannes Guldimann als Verwalter in den Kleinen Landeskirchenrat gewählt für die Amtsperiode 2025 bis 2026. Am 27. Februar ist er völlig unerwartet verstorben. «Wir gedenken seiner im Gebet», so die Landeskirche. Aufgrund des Todesfalls muss ein neuer Verwalter für die verbleibende Amtsperiode gewählt werden. Der Kleine Landeskirchenrat schlägt Angelo Bacchi aus Altdorf zur Wahl vor.
Die Beratungen des Grossen Landeskirchenrates sind öffentlich. Der Jahresbericht des Kleinen Landeskirchenrates gibt einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten der katholischen Landeskirche.
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