Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates unterstützt einstimmig die Änderung des Kulturförderungsgesetzes. Das schreibt die EBKK in einer Mitteilung. Dank der Änderung werde eine gemeinsame Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe durch Kanton und Standortgemeinden geschaffen, welche die regionale Kulturförderung stärkt. Ziel sei es, wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Institutionen gesetzlich abzusichern und die Förderung langfristig weiterzuentwickeln.
Noch im Frühjahr 2023 hatte der Kantonsrat eine ähnliche Vorlage als unvollständig zurückgewiesen. Nun zeigt sich die EBKK überzeugt vom überarbeiteten Entwurf und begrüsst, dass der Regierungsrat frühere Kritik aufgenommen hat. So enthalte die neue Fassung einen klaren strukturellen Rahmen für mittelgrosse Betriebe sowie eine ausgewogenere Mitfinanzierung durch den Kanton. Die Kommission sieht in der Gesetzesänderung eine solide Grundlage für die künftige Kulturförderung, will die Ausarbeitung der Verordnung jedoch weiterhin eng politisch begleiten. Die entsprechende Botschaft wird an der März-Session des Kantonsrats behandelt. (sfr)


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