notifications
Luzern

Künftig dürfen im Kanton Luzern auch Fischereiaufseher und Wildhüter büssen

Der Luzerner Kantonsrat hat der Gesetzesänderung im Ordnungsbussenrecht mit 93 Stimmen ohne Gegenstimme zugestimmt. Künftig dürfen mehr Personen Bussen verteilen.
Ein Jäger beobachtet das Gelände. (Symbolbild: KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)

Roseline Troxler

Der Bund fordert, dass Ordnungsbussen künftig nicht nur im Strassenverkehr sowie bei Betäubungsmittelverstössen verteilt werden können. Im März 2016 haben die eidgenössischen Räte das neue Gesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die unbürokratische und schnelle Abhandlung in Form einer Ordnungsbusse auf andere Bereiche ausgedehnt wird. So sollen neu bei gewissen Verstössen im Ausländer- und Asylrecht, im Naturschutz- und Umweltrecht, im Waffen-, Schifffahrts- sowie im Gesundheits- und im Gewerberecht Ordnungsbussen ausgestellt werden dürfen. Bisher werden Verfehlungen in diesen Bereichen mit einem ordentlichen Strafverfahren abgewickelt.

Weitere Personen dürfen Bussen verteilen

Die Änderung auf Bundesebene führt dazu, dass Anpassungen bei den kantonalen Gesetzen nötig werden. Der Luzerner Regierungsrat hat dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung unterbreitet. Die Anpassung sieht vor, dass künftig nicht nur Polizisten sowie Sicherheitsassistenten Ordnungsbussen erheben dürfen, sondern auch Facharbeiter des Amts für Migration, die kantonalen Fischereiaufseher sowie kantonale Wildhüter.

Der Luzerner Kantonsrat stimmte der Anpassung am Dienstagmorgen mit 93 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme zu. Im Vorfeld der Abstimmung gab es kaum Wortmeldungen. Melanie Setz (SP, Emmenbrücke) fordert eine gute Schulung des Personals, welches neu Ordnungsbussen verteilen kann. Das Gleiche verlangt der Grüne Kantonsrat Hans Stutz (Luzern):

«Es braucht klare Hinweise, wann eine Ordnungsbusse verteilt werden soll und eine gute Ausbildung für das Personal.»

Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) sagte im Vorfeld der Abstimmung: «Es handelt sich um eine Anschlussgesetzgebung für Luzern und einige neue Tatbestände. Selbstverständlich wird das Personal, das neue Rechte und Pflichten hat, entsprechend ausgebildet.» Er unterstrich ausserdem, dass 99,5 Prozent der Ordnungsbussen im Kanton Luzern im Strassenverkehr anfallen würden. Die neuen Fälle würden also nur einen Bruchteil ausmachen.

Die zweite Beratung zur Botschaft der Regierung ist für die Septembersession vorgesehen. Die Gesetzesanpassungen sollen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Kommentare (0)