Wird an Krienser Schulen bald ein generelles Verbot von Handys und Smartwatches eingeführt? Der Stadtrat muss ein solches zumindest prüfen. Dies aufgrund eines SVP-Postulats, das der Einwohnerrat am Donnerstag mit 16 zu 12 Stimmen überwiesen hat.
Die Diskussion verlief nicht nach dem klassischen Links-Rechts-Schema. Neben der SVP sprach sich zunächst nur die SP für das Postulat aus. Die Mitte/Junge Mitte-, Grüne/Junge Grüne/GLP- und Liberalen-Fraktion äusserten sich ablehnend. Dies hätte eigentlich nicht für eine Mehrheit gereicht. Weil es in den Fraktionen Abweichler gab – und allenfalls auch aufgrund des etwas speziellen Verlaufs der Diskussion – wurde der Vorstoss am Ende aber doch überwiesen.
Gravierende Folgen möglich
Und so lief das ab: Postulant Sandro Bucher (SVP) argumentierte zuerst, dass «das kleine Gerät fehl am Platz» sei an der Schule. Es lenke ab, eine übermässige Nutzung könne gemäss WHO-Studie in schlimmen Fällen Depressionen, Angststörungen und schlechte Schulleistungen zur Folge haben. Hinzu komme das Cybermobbing.
Danach waren Sarah Le Grand (Mitte), Alina Wiget (Junge Grüne) und Armin Lisibach (FDP) an der Reihe, die in vielen Punkten übereinstimmten. Es sei unbestritten, dass das Smartphone Probleme mit sich bringe. «Ein generelles Verbot ist aber nicht zielführend, da es das Grundproblem nicht löst», sagte Le Grand. «Das Handy ist Teil der Gesellschaft und der Umgang damit muss erlernt werden», fügte Wiget an. «Statt eines Verbots braucht es pädagogisch begleitetes Erlernen von Medienkompetenzen», sagte Lisibach. Fazit: Das Ziel müsse sein, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, mit digitalen Medien umzugehen, statt diese zu verbieten. Diese könnten auch nützlich sein, etwa für Recherchen oder Präsentationen. Hinzu komme, dass an Krienser Schulen bereits Einschränkungen gelten.
In der Folge führte Edith Kaufmann (SP) aus, dass das Postulat in ihrer Fraktion für kontroverse Diskussionen gesorgt habe. Es gebe Argumente für und gegen ein Verbot. Die SP sei zum Schluss gekommen, dass ein solches durchaus vertieft geprüft werden könne und die Fraktion daher das Postulat befürworte. Zumal eine Überweisung noch nicht bedeute, dass das Verbot tatsächlich eingeführt wird. Auch der Stadtrat sprach sich für dieses Vorgehen aus.
Wie verbindlich ist die Forderung?
Danach entstand eine Diskussion darüber, ob der Stadtrat durch die Überweisung des Postulats bereits den klaren Auftrag erhält, ein Verbot einzuführen – oder ob es nur um eine Prüfung mit offenem Ausgang geht. Schliesslich beendete Einwohnerratspräsident Michael Portmann (SP) dieses Thema mit der Aussage, dass ein Postulat nur einen Prüfungsauftrag zur Folge habe, der eine gewisse Flexibilität beinhaltet. In der Folge stimmte die Mehrheit für den Vorstoss.
Nun liegt der Ball beim Stadtrat. Er hat sechs Monate Zeit, dem Einwohnerrat einen Bericht vorzulegen, in dem er seine Haltung zum Thema Handyverbot an Schulen und allfällige Massnahmen ausführlicher darlegt.

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