Wenn Krienser Vereine für einen Anlass einen städtischen Raum nutzen wollen, können sie neu eine Mietreduktion beantragen. Der Krienser Stadtrat hat die Gebührenverordnung für die Benutzung von Hallen, Sälen und Aussenanlagen angepasst, wie die Stadt auf ihrer Website schreibt. Die Reduktion beträgt maximal 75 Prozent des Mietpreises sowie höchstens 1000 Franken. Sie kann nur einmal pro Jahr beantragt werden.
Die neuen Regeln sind seit dem 1. April 2026 in Kraft. Der Rabatt geht auf ein FDP-Postulat zurück. Ziel des Vorstosses war insbesondere, dass Vereinen die Nutzung des Pilatussaals im Stadthaus vereinfacht wird. Diesen zu mieten, koste oft mehr als 1000 Franken, was für viele Vereine «unattraktiv bis unmöglich» sei, wie es im Postulat hiess. Der Krienser Stadtrat hat für das laufende Jahr Vergünstigungen im Umfang von 50'000 budgetiert.
Weiter soll mit der Verordnungsanpassung «eine klarere Abgrenzung zwischen der Gebühren- und der Benutzungsverordnung erreicht werden», wie die Stadt schreibt. Die Gebühren seien «punktuell überprüft» und angepasst worden. Neu seien etwa ohnehin zugängliche Zusatzräume wie Küchen oder Foyers im Grundpreis enthalten, das Inventar hingegen könne kostenpflichtig hinzugemietet werden. (std)


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