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Korporation Ursern modernisiert sich

Anstelle des Engern Rats und des Grossen Rats wird die Korporation künftig nur noch über ein Gremium mit neun Mitgliedern verfügen. Die neue Organisationsstruktur wurde klar gutgeheissen. Ein Antrag eines Talbürgers auf Nichteintreten hatte keine Chance.
Die Talbürger stimmten der Revision des Grundgesetzes grossmehrheitlich zu. Bild: Urs Hanhart (29.8.19)

Urs Hanhart

An einer ausserordentlichen Talgemeinde, die am Donnerstag in Andermatt abgehalten wurde, stand die neue Organisationsstruktur der Korporation Ursern zur Debatte. Die Talbürger waren dazu aufgerufen, zu befinden, ob das bisherige System mit der Talgemeinde als dem Souverän, dem Talrat (Grosser Rat) als «unvollständige» Legislative und dem Engeren Rat als ausführendes Organ gestrafft werden soll. Dazu hatte der Talrat zwei Abstimmungsvorlagen traktandiert. Einerseits ging es um eine Revision des Grundgesetzes und andererseits um eine Revision der Verordnung über den Talrat und den Engeren Rat.

Allerdings kam Talbürger Hanspeter Russi gleich zu Beginn mit einem Nichteintretensantrag auf diese beiden Traktanden. Diesen begründete er wie folgt: «Das wäre ein wahnsinniger Kahlschlag und wir hätten nichts mehr zu sagen. Es gäbe nur noch eine Behörde, die macht, was sie will.» Ein Dorn im Auge war Russi auch die Abschaffung der Rechnungsprüfungskommission und deren Ersetzung durch eine externe Revisionsstelle. Schützenhilfe erhielt der Antragssteller von alt Talschreiber Alfred Russi. Er stellte in Zweifel, dass die neue Organisationsstruktur mit übergeordnetem Recht kompatibel sei. Letztlich wurde der Antrag auf Nichteintreten jedoch abgelehnt beziehungsweise mit grossem Mehr Eintreten beschlossen.

Künftig gibt es zwei Talgemeinden pro Jahr

Die Revision des Grundgesetzes wurde von den Versammelten deutlich angenommen. Im Vorfeld der Abstimmung hatte Talammann Beat Schmid betont, dass der Grosse Rat so gut wie keine eigenen Kompetenzen habe. Er sei sozusagen nur ein Durchlauferhitzer. Ab und zu sei es sogar schwierig, genügend Geschäfte zu finden, um eine Sitzung des Grossen Rats durchzuführen. Darüber hinaus habe man zunehmend Mühe, genügend Ratsmitglieder zu rekrutieren. Mit der Anpassung der Struktur verspreche sich der Talrat eine höhere Flexibilität bei wichtigen Geschäften und so eine einfachere Funktionalität der Korporation Ursern.

Künftig wird es also nur noch einen Talrat geben, der aus neun Mitgliedern besteht, wovon fünf aus Andermatt und je zwei aus Hospental und Realp. Anlässlich der nächsten ordentlichen Talgemeinde vom 17. Mai 2020 in Hospental wird die erste Wahl des gestrafften Talrats stattfinden. Ab diesem Datum wird es dann auch keine Rechnungsprüfungskommission mehr geben. Wie bisher wird künftig im Mai die traditionelle Talgemeinde in Hospental stattfinden. Im November wird neu an einer zweiten Versammlung das Budget für das Folgejahr der beiden Organisationen beschlossen. In Zukunft werden die Abschlüsse der Korporation und des EW Ursern von einer professionellen externen Revisionsstelle geprüft. Bisher erlosch die Wahlfähigkeit in den Talrat mit dem 70. Altersjahr. Diese Altersguillotine ist mit der Revision abgeschafft worden. Allerdings waren längst nicht alle mit dieser Änderung einverstanden. Deshalb wurde bei der Detailberatung separat darüber abgestimmt. Im Zusammenhang mit der Grundgesetzrevision war auch eine Revision der Verordnung über den Talrat und den Engeren Rat von Nöten. Diese Vorlage fand ebenfalls Zustimmung.

Anpassung bei der Einbürgerungspraxis

Drittes und letztes Traktandum war eine Revision über die Aufnahme ins Korporationsbürgerrecht Ursern. Diese Vorlage wurde von den Versammelten einstimmig abgesegnet. Wenn ein Talbürger eine Nicht-Talbürgerin heiratet, kann seine Ehefrau nach einem Jahr bestehender Ehe erleichtert eingebürgert werden. Umgekehrt galt dies bisher noch nicht. Wenn eine Talbürgerin einen Nicht-Talbürger heiratete, konnte deren Ehemann nur ordentlich eingebürgert werden, das heisst erst nach 50 Jahren Wohnsitz im Urserntal. Diese Praxis entsprach nicht dem Gleichstellungsgebot der Schweizerischen Bundesverfassung und wurde deshalb nun geändert. Gleichzeitig können nur noch Personen erleichtert eingebürgert werden, wenn sie ihren Wohnsitz im Urserntal haben. Konkret wird die Einbürgerungspraxis so angepasst, dass ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung erst nach fünf Jahren Wohnsitz im Urserntal und drei Jahren bestehender Ehe gestellt werden kann. Dem gleichgestellt werden eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.

Eine weitere Anpassung in der Verordnung über das Korporationsbürgerrecht gibt es auch bezüglich der Vererbbarkeit des Bürgerrechts. Schmid stellte klar: «Wir erwarten jetzt nicht einen Massenandrang von Neubürgern.» Im Weiteren wies der Talammann darauf hin, dass die Anzahl der Talbürger langsam, aber stetig am Sinken sei. 2004 wohnten im Urserntal 608 Talbürger. Aktuell sind noch deren 576, wovon 410 in Andermatt sowie je 83 in Hospental und Realp.

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