Während der Corona-Pandemie haben Gastrobetriebe vereinfachte Bewilligungen zur Nutzung von Boulevardflächen erhalten. Auch ausserhalb der Pandemie sollen solche Bewilligungen nun möglich werden – dies verlangt FDP-Kantonsrat Mike Hauser (Luzern) in einer Motion.
«Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig unkomplizierte Lösungen für die Gastronomie sind», heisst es in der Mitteilung zur Motion. Eine vom Bundesrat im Januar 2025 ausgesprochene Empfehlung sehe vor, dass Kantone ein entsprechendes Meldeverfahren einführen können.
Die Motion verlangt, dass bei «massvollen Erweiterungen» von Aussenbereichen innerhalb der Bauzonen künftig ein einfaches Meldeverfahren das bisherige Baubewilligungsverfahren ersetzt. Die Einhaltung der Lärmschutzanforderungen soll dabei durch eine Selbstdeklaration der Betriebe erfolgen, gestützt auf bestehende Vollzugshilfen. Umfangreiche Erweiterungen sowie Projekte ausserhalb der Bauzonen sollen weiterhin bewilligungspflichtig bleiben.
Hauser will «Bürokratie abbauen»
Wichtig sei laut Motion eine klare Definition des Begriffs «massvolle Erweiterung», um Rechtssicherheit zu schaffen. Aber könnte das Ringen um die Definition von «massvoller Erweiterung» bei Streitfällen nicht auch mehr Bürokratie verursachen?
Hauser, welcher Mitinhaber des Hotels Schweizerhof ist, verweist hier auf die Regierung, die eine Definition finden müsse: «Mein Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und nicht für jede Erweiterung eine volle Baubewilligung eingeben zu müssen. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen ansonsten selbstverständlich eingehalten werden. Nur erhoffe ich mir schnellere Handlungsmöglichkeit.»
Wie Hauser weiter sagt, sei die Motion auch deshalb eingereicht worden, weil der Kanton Luzern seit der Empfehlung des Bundesrats Anfang Jahr noch nichts unternommen habe.
Motion fordert Spielraum for Gemeinden
In einer weiteren eingereichten Motion fordert Hauser zudem eine Stärkung der Gemeindekompetenzen im Bereich Raumplanung. Wie es heisst, sollen Gemeinden künftig eigenständig kleinere Grenzabstände festlegen können – etwa in Ortskernen oder Gebieten mit bereits dichter Bebauung. Gleichzeitig soll die gesetzliche Grundlage so angepasst werden, dass nicht mehr nur abstrakt festgelegte zulässige Höhen, sondern auch die effektiv bewilligte Gesamthöhe als Berechnungsgrundlage für Grenzabstände gelten kann.
Ziel der Motion sei es laut Mitteilung, die bauliche Verdichtung zu erleichtern und «eine nachhaltige Innenentwicklung im Kanton Luzern» zu fördern. (sfr)
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