Aktuell entsteht in der Stadt Luzern auf dem Kantonsspital-Areal ein neues Kinderspital. Geplant ist auch ein Helikopter-Landeplatz auf dem neuen Gebäude. Dieses Vorhaben wurde juristisch angefochten. Denn die Flüge belasten das Quartier mit Lärm.
Nun aber hat das Vorhaben eine wichtige Hürde genommen. Denn wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht, hat das Luzerner Kantonsgericht die Beschwerde eines Anwohners abgewiesen. Der Landeplatz stehe in einem «wichtigen funktionalen Zusammenhang mit dem Spitalbetrieb», hält das Gericht fest. Dies sei «unter den konkreten Umständen höher zu gewichten als die ebenfalls berechtigten öffentlichen und privaten Interessen der Anwohnerschaft» am Lärmschutz.
Gericht kippt Vorgabe des Kantons Luzern
Deshalb hebt das Gericht sogar eine Einschränkung auf, welche die kantonale Abteilung Baubewilligungen erlassen hat. Die Abteilung wollte festschreiben, dass die für das Jahr 2026 prognostizierte Anzahl von 1718 Flugbewegungen in Zukunft nicht überschritten werden dürfe. Diese Vorgabe nennt das Kantonsgericht in einem separaten Urteil allerdings «unverhältnismässig». Das Gericht weist darauf hin, dass das Luzerner Kantonsspital (Luks) zu einem regelmässigen Immissions-Monitoring verpflichtet sei. Ergänzend dazu verlangt das Gericht, dass das Luks der Vollzugsbehörde neu jährlich die Zahl der Flugbewegungen meldet.
Das Gericht ist der Ansicht, dass mit diesen Massnahmen «die Kontrolle und Begrenzung der Lärmbelastung» ausreichend sichergestellt werde. Der Entscheid fällt zugunsten des Luks aus, welches gegen die Vorgaben des Kantons Beschwerde eingereicht hatte. Die Urteile des Luzerner Kantonsgerichts sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie können beim Bundesgericht angefochten werden.


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