Die Strafanzeige gegen den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister sowie den Kantonsarzt Rudolf Hauri wegen Amtsmissbrauch wird nicht weiterverfolgt. Dies hat die Staatsanwaltschaft entschieden, wie der Verfügung zu entnehmen ist, die unserer Zeitung vorliegt. Unter anderem führt die leitende Staatsanwältin Martina Weber aus, dass die Gesundheitsdirektion beziehungsweise der Kantonsarzt im konkreten Fall «nicht ‹Behörde› im Sinne von Trägerin der Staatsmacht, sondern einzig Arbeitgeberin war». Somit könne von «Missbrauch staatlicher Macht» keine Rede sein. Da es so nicht Amtsmissbrauch sei, werde die Strafuntersuchung nicht an die Hand genommen.
Der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap, der die entsprechenden Strafanzeigen eingereicht hatte, reicht nun Beschwerde gegen diese sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung ein. Er schreibt unter anderem, «dass eine leitende Staatsanwältin sich auf das Arbeitsrecht anstelle des Strafrechts fokussiert und die weiteren Straftatbestände ausblendet, stellt ihre Unabhängigkeit in Frage». Cap reicht zusätzlich gegen die Staatsanwältin Strafanzeige ein. Sie habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt und die angezeigten Regierungsräte sowie den Kantonsarzt begünstigt. «Diese Begünstigung kann auch als Amtsmissbrauch beurteilt werden», schreibt Cap in seiner Strafanzeige. Zusätzlich zeigt Cap die Staatsanwältin auch wegen Patientengefährdung und missachteten Gesundheitsschutzes an.
Cap hatte den Gesundheitsdirektor sowie den Kantonsarzt angezeigt, als er gemäss seinen Schilderungen von diesen gehindert worden war, die Heilmittelkontrolle bei einem Hausarzt durchzuführen. Die Gesundheitsdirektion sagte, es habe sich lediglich um unterschiedliche Meinungen bezüglich Planung und Durchführung einer Inspektion gehandelt.
Aufgrund der Strafanzeige gegen den Arzt, bei welchem Cap an der Inspektion gehindert worden sein soll, wurde hingegen eine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Zuger Staatsanwaltschaft bestätigt eine entsprechende Meldung des Onlineportals Zentralplus.
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