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Kulturpolitik

Kantonsrat will beim Neuen Luzerner Theater ein Wörtchen mitreden

Die parlamentarische Kommission «Erziehung, Bildung und Kultur» will verhindern, dass die Kosten aus dem Ruder laufen.

Der Eingangsbereich des Luzerner Theaters.
Bild: Bild: Patrick Hürlimann (Luzern, 18. September)

Das Luzerner Theater steht vor einem grossen Umbruch: Derzeit wird ein Nachfolgebau entworfen. Geplant sind drei Säle für Opern, Sprechtheater, Lesungen und weitere Veranstaltungen. Der Luzerner Kantonsrat blickt den Änderungen mit gewissen Sorgen entgegen. Die Kommission «Erziehung, Bildung und Kultur» (EBKK) wünscht deshalb einstimmig, dass ihr die künftigen Leistungsvereinbarungen vorgelegt werden, bevor sie genehmigt sind.

Kommissionspräsidentin Rahel Estermann.
Bild: Bild: Nadia Schärli

Die Leistungsvereinbarung wird jeweils zwischen dem Theater und dem Zweckverband Grosse Kulturbetriebe abgeschlossen. Dort ist der Kanton mit drei Delegierten vertreten, die Stadt Luzern mit zwei. Ein direktes Mitspracherecht des Kantonsparlaments ist nicht vorgesehen, es kann allerdings mit Vorstössen politische Hebel betätigen. «Das bedingt aber, dass die EBKK die Vereinbarung sieht, bevor sie abgeschlossen ist», erläutert Rahel Estermann (Grüne), Präsidentin der Kommission.

Einflussnahme aufs Programm ist kein Thema

«Das Luzerner Theater ist der mit Abstand grösste Budgetposten bei den Kulturbetrieben», erläutert sie.

«Das Theater ist sowohl politisch als auch finanziell ein sensibles Thema.»

Die EBKK sorge sich vor allem, weil die finanziellen Auswirkungen des Neuen Luzerner Theaters noch unklar seien. Die Parteien wollen verhindern, dass die Kosten ausufern.

Heisst das, der Kantonsrat will mitbestimmen, welche Stücke im Theater gespielt werden? Darum gehe es nicht, sagt Estermann. «Die Vereinbarung legt das Programm nicht derart detailliert fest.» Viel eher gehe es um betriebliche Fragen.

In seiner Antwort erklärt sich die Regierung einverstanden, die neue Leistungsvereinbarung der Jahre 2023 bis 2027 der Kommission vorzulegen. Estermann findet, dass nicht nur bei einer, sondern bei allen künftigen Vereinbarungen eine Einsicht angezeigt sei. Denn wie der Kanton selbst schreibt, stehen die grossen Veränderungen beim Theater erst später an.

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