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Luzern

Kantonsgericht pfeift Luzerner Strassenverkehrsamt zurück

Für Papierrechnungen bei den Verkehrssteuern darf das Strassenverkehrsamt keine Gebühr verlangen. Das hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden und eine Beschwerde gutgeheissen. Für gewisse Dienstleistungen hält das Strassenverkehrsamt aber an der Gebühr fest.
Prüfstand des Strassenverkehrsamts in Luzern. (Bild: Boris Bürgisser, 24. September 2013) 

Kilian Küttel

Wie sehr 1.50 Franken ins Gewicht fallen können, zeigte der Aufschrei, den das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement im Dezember 2017 ausgelöst hatte: Damals wurde publik, dass eine Gebühr zahlen muss, wer für die Verkehrssteuer eine Papierrechnung verlangt. Jetzt zeigt sich: Damit ist Schluss. Die Gebühr wird abgeschlafft, wie Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) gestern vor den Medien erklärte. Und weiter: «Wir werden allen Personen, welche die Gebühr entrichtet haben, die Beiträge bei der nächsten Steuerrechnung gutschreiben.» Der SVP-Regierungsrat rechnet damit, dass dies zwischen 200 000 und 300 000 Franken sein werden.

Grund für Winikers Zurückkrebsen ist ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts, das seit gestern öffentlich ist. Ein Mann hatte sich dagegen gewehrt, dass ihm der Kanton für drei Fahrzeuge jeweils 1,50 Franken in Rechnung gestellt hatte. Mit einer Einsprache beim Strassenverkehrsamt stiess er zwar auf taube Ohren. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde hiess das Luzerner Kantonsgericht nun aber gut. Gemäss den Richtern verstosse es gegen übergeordnetes Recht, wenn der Kanton für die Papierrechnung eine Extra-Gebühr erhebe. Mit Verweis auf das Verkehrsabgabengesetz hält das Gremium fest: «Das Strassenverkehrsamt erhält ein Steuerprozent der Einnahmen für seine sämtlichen Verrichtungen, die mit dem Einzug der Verkehrssteuer zusammenhängen.» Kurz: Die Gebühr ist bereits in den Steuerabgaben enthalten.

«Das Urteil kam für mich überraschend.»

«Das Urteil kam für mich überraschend», sagte Paul Winiker. «Als wir die Massnahme ausgearbeitet haben, wurde die rechtliche Machbarkeit abgeklärt.» Man sei sich sicher gewesen, dass dies ein gangbarer Weg sei. Dass das Gericht zu einem anderen Schluss gekommen sei, zeige, wie gross der Interpretationsspielraum sei. Denn bei dem erwähnten Prozent der Steuerabgaben handelt es sich Winiker zufolge um eine Abgeltung zwischen dem Finanzdepartement und dem Strasseninspektorat. «Der Kunde ist davon meiner Meinung nach nicht betroffen. Nichtsdestotrotz gilt es jetzt natürlich, den Entscheid des Kantonsgerichts zu berücksichtigen und zu respektieren.»

Gebühr bleibt für weitere Dienstleistungen

Ein Weiterzug ans Bundesgericht kommt für den Sicherheitsdirektor nicht in Frage. Der Gang nach Lausanne wäre auch gar nicht möglich. Gemäss Winikers Aussagen handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Entscheid, der nur weitergezogen werden kann, wenn auf Bundesebene eine Regelung existiere. Dies sei aber nicht der Fall.

Die Luzerner erhalten ihr Geld zurück – jedenfalls für die Verkehrssteuer. Für alle weiteren Dienstleistungen verlangt das Strassenverkehrsamt weiterhin 1.50 Franken für Papierrechnungen. «Das betrifft etwa Gebühren bei Fahrzeug- oder Lenkerprüfungen, Gebühren für Fahrzeug-Einlösungen oder bei Schilder- und Halterwechsel», so Winiker. Die Kunden können die Gebühr vermeiden, wenn sie via E-Banking die Zustellung einer elektronischen Rechnung veranlassen.

CVP-Fraktionschef atmet auf

In Politkreisen stösst der Entscheid auf grossen Zuspruch. CVP-Fraktionschef Ludwig Peyer, hatte dazu einen Vorstoss im Parlament deponiert: «Ich bin froh, dass das Gericht die Mängel festgestellt hat.» Es sei «ein Unding», dass der Kanton bei Grundleistungen eine Diskriminierung zwischen Bürgern mit E-Banking und solchen ohne E-Banking mache. Auch SVP-Kantonsrat Robi Arnold äussert sich positiv zum Urteil. Das Strassenverkehrsamt müsse keinen Gewinn abwerfen, so der Landwirt. «Es gibt andere Möglichkeiten, das nötige Geld einzuholen.»

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