Postulat

Kanton Nidwalden will Bezahlkarten im Asylwesen einführen

In einem Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss zeigt der Regierungsrat die Vorteile, die Verbreitung und die möglichen Auswirkungen eines solchen Systems auf.

Der Kanton Nidwalden will im Asylwesen künftig Bezahlkarten einsetzen. «Damit sollen Unterstützungsleistungen gezielter ausgerichtet, die Verwendung der Gelder transparenter gestaltet und unzulässige Geldtransfers ins Ausland erschwert werden», wie der Kanton in einer entsprechenden Mitteilung festhält. Der Regierungsrat legt dem Landrat dazu einen Bericht in Erfüllung des Postulats von Landrätin Angela Christen (SVP, Stansstad) und Mitunterzeichnenden aus dem Jahr 2024 vor. Der Regierungsrat beantragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.

Schrittweise Einführung vorgesehen

In einer ersten Phase sollen Asylsuchende und abgewiesene Asylbewerbende mit einem Wegweisungsentscheid eine Bezahlkarte erhalten. Diese Zielgruppe umfasst derzeit rund 95 Personen. «Die Bezahlkarte ermöglicht mehr Transparenz bei der Verwendung der Unterstützungsleistungen. Wir wollen das System schrittweise im Sinne des Postulats einführen und zunächst Erfahrungen mit dieser Personengruppe sammeln», wird Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann zitiert. Bei geschätzten Jahresgebühren von 50 Franken pro Karte entstünden dem Kanton so direkte Kosten von rund 4750 Franken jährlich.

Eine spätere Ausweitung auf vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen werde geprüft. Damit würde sich die Zielgruppe auf aktuell 425 Personen erhöhen. Da dies mit zusätzlichem organisatorischem und rechtlichem Aufwand verbunden sei, soll zunächst die erste Phase ausgewertet werden.

Mehr Sicherheit und technische Einschränkungen

Das Bezahlkartensystem sieht den Einsatz von Prepaid-Karten vor, auf die ein Guthaben geladen wird. Die Karten ermöglichen bargeldlose Zahlungen und schützen das vorhandene Guthaben bei Verlust oder Diebstahl. Gleichzeitig lassen sich bestimmte Nutzungen, beispielsweise Online-Einkäufe oder Zahlungen in einzelnen Branchen, einschränken. Einkäufe für den täglichen Lebensbedarf sollen weiterhin möglich bleiben, erklärt der Kanton in der Mitteilung.

Für die Umsetzung werde mit einer Vorlaufzeit von vier bis sechs Monaten gerechnet. So seien unter anderem die konkreten Nutzungsmöglichkeiten, die betrieblichen Abläufe und die datenschutzrechtlichen Anforderungen festzulegen.

Nidwalden stimmt die Einführung mit den Kantonen Zug und Schwyz ab, die bereits im Januar 2026 entsprechende Pilotprojekte gestartet haben. Der Kanton Nidwalden kann auf deren praktische Erfahrungen zurückgreifen. (rwi)

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