Lena Berger
Einer Lehrerin ist versehentlich zu viel Lohn bezahlt worden – weil die kantonale Dienststelle Personal sie in die falsche Lohnklasse eingeteilt hatte. Das Luzerner Finanzdepartement hat versucht, die Betroffene für den Fehler verantwortlich zu machen. Damit kam die Behörde vor dem Luzerner Kantonsgericht aber nicht durch.
Die Frau hatte 2014 ihre Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Luzern abgeschlossen. In ihrem Lehrdiplom für die Primarstufe war vermerkt, dass noch der Erweb eines Fremdsprachenzertifikats ausstehe. Nichtsdestotrotz wurde die Frau von der Dienststelle als vollausgebildete Lehrerin anerkannt und erhielt den entsprechenden Lohn.
Fehler wurde von der Behörde verschuldet
Die Behörde stellte den Fehler erst fest, als die Frau 2016 das Fremdsprachendiplom nachreichte. Sie forderte den in den zwei Jahren davor zu viel ausbezahlten Lohn von der Frau zurück – insgesamt belief sich der Betrag auf beinahe 7000 Franken. Der Arbeitgeber hatte deshalb vor, künftig monatlich einen Betrag von rund 570 Franken vom Lohn zurückzubehalten.
Die Lehrerin beschwerte sich beim Regierungsrat. Dieser jedoch lehnte es ab, auf die Lohnrückzahlung zu verzichten. Er argumentierte, dass die Frau den Fehler hätte erkennen können. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung bestehe ein grosses öffentliches Interesse an der richtigen Anwendung des Rechts – weshalb der Lohn zurückgefordert werden dürfe.
Anders sieht es die zweite Instanz: Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass sowohl die Schulleitung wie auch das Finanzdepartement bzw. die Dienststelle Personal über alle relevanten Fakten im Bild gewesen ist und den Irrtum selbst verschuldet habe. Die Frau habe sich darauf verlassen dürfen, dass die Lohneinreihung korrekt sei. Sie muss demnach nichts zurückzahlen.