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Sicherheit

Kanton Luzern prüft Kostenbeteiligung für Minderheitenschutz

Der Kanton Luzern hat eine neue Verordnung entworfen, mit der Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten finanzielle Unterstützung  erhalten sollen.
Die Synagoge Luzern an der Bruchstrasse.
Bild: Jakob Ineichen (Luzern, 13. 2. 2023)

In der Schweiz kam es wiederholt zu gewaltsamen Angriffen auf Minderheiten. Vor allem antisemitische Vorfälle haben laut einer Mitteilung des Kantons Luzern zugenommen. Deshalb hat die jüdische Gemeinschaft beim Bund und Kanton um mehr Unterstützung für Sicherheitsmassnahmen bei Objekt- und Personenschutz gebeten.

Nebst jüdischen Gemeinschaften bedarf es auch Personenschutz für andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen. Eine neue Verordnung soll festhalten, wie die finanzielle Unterstützung von Schutzmassnahmen geregelt wird.

Der Kanton Luzern soll 25 bis 40 Prozent der Kosten der geplanten Massnahmen übernehmen. Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung sind, dass der Bund bereits einen Beitrag geleistet hat und dass eine Sicherheitsberatung durch die Luzerner Polizei erfolgte.

Bisher wurden Beiträge für die Sicherheit von Synagogen und an jüdischen Feiertagen aus dem Lotteriefonds und dem Polizeibudget geleistet. Die Stadt Luzern und die jüdischen Gemeinschaften haben sich ebenfalls an den Kosten beteiligt. Der Kanton rechnet mit jährlichen Ausgaben von bis zu 50’000 Franken. Die Regelung soll ab 1. August 2025 in Kraft treten. (bsa)

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