Der Luzerner Regierungsrat bevorzugt die vom Bundesrat am 5. Februar 2022 vorgestellte Variante 1, also die Aufhebung aller Corona-Massnahmen in einem einzigen Schritt. Das teilt die Staatskanzlei Luzern mit.
Im Rahmen einer Konsultation der vorgeschlagenen Lockerungen kam der Luzerner Regierungsrat auch zur Auffassung, dass aufgrund der nach wie vor hohen Viruszirkulation und zum Schutz von gefährdeten Personen die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorerst beibehalten werden soll.
In der nächsten Woche wird der Bundesrat entscheiden, ob ab dem 17. Februar praktisch alle Coronamassnahmen auf einmal oder in einem ersten Schritt die Zertifikatspflicht für Restaurants und Veranstaltungen aufgehoben wird. Bei der Variante 2, eine Art «Lockerung light», bliebe die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Innenräumen bestehen, in Discos und Hallenbädern käme anstelle der 2G-plus- die 2G-Regel zum Tragen. (mha)