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Luzern

K5-Gemeinden wollen bei der Sportstättenplanung zusammenarbeiten

Luzern, Kriens, Emmen, Horw und Ebikon haben eine Absichtserklärung für eine gemeinsame Sportstättenplanung unterzeichnet. Die Stadt Luzern verlängert zudem die Subventionsverträge für Kultur und Sport um ein Jahr.
Das neue Krienser Kleinfeld-Stadion. (Bild: PD)

Die K5-Gemeinden der Region Luzern – die Städte Luzern und Kriens sowie die Gemeinden Emmen, Horw und Ebikon – haben unter der Schirmherrschaft des regionalen Entwicklungsträgers Luzern plus eine Absichtserklärung zu einer gemeinsamen Sportstättenplanung unterzeichnet. Damit bekennen sich die fünf Kommunen dazu, die Planung der Sportstätten gemeindeübergreifend zu koordinieren, um Synergien zu nutzen und Mehrwert zu generieren. Luzern plus wurde damit beauftragt, die koordinierte Planung voranzutreiben.

Gemäss der Mitteilung wurde 2020 eine Auslegeordnung erarbeitet, die den dringendsten Handlungsbedarf aufzeigt. Bis 2030 sollen die Sportstätten für BMX (Pumptrack), Bouldern/Klettern, Fussball, Indoor-Tennis und Trendsportarten wie Disc Golf oder Padel-Tennis sowie die Wassersportanlagen weiterentwickelt werden. Die Eissportanlagen werden mit dem Zielhorizont 2050 angegangen. Bereits bekannt war, dass ein Projekt zur Synergienutzung der Hallenbäder gestartet wurde. Zunächst stehe eine Priorisierung des Handlungsbedarfs der Sportstätten und -arten an, heisst es weiter.

Stadt verlängert Subventionsvereinbarungen für Kultur und Sport

Die Stadt Luzern will daneben die aktuellen Subventionsverträge im Kultur- und Sportbereich, die Ende dieses Jahres auslaufen, bis 2023 verlängern. Grund: Die Dienstabteilung Kultur und Sport erarbeitet derzeit eine neue Kulturagenda sowie ein neues Sportkonzept in einem partizipativen Prozess mit Kulturschaffenden, Sportvereinen und der Bevölkerung. Die Förderinstrumente und deren Finanzierung werden dabei überprüft. Beide Strategien werden 2023 dem Grossen Stadtrat vorgelegt. Bis dahin sollen die bisherigen Subventionsvereinbarungen gelten. Ab 2024 sollen die Massnahmen der neuen Kulturagenda 2030 sowie des Sportkonzeptes 2030 inklusive neu verhandelter Subventionsverträge greifen.

Mit Ausnahme der Vereinbarung mit dem Verein Südpol Luzern, der in die Kompetenz des Grossen Stadtrats fällt, unterliegen die Subventionsverträge der Kompetenz der Bildungsdirektion. Der Stadtrat zeigt dennoch alle Verträge im Bericht und Antrag auf, der voraussichtlich am 7. April vom Stadtparlament behandelt wird. (sre/bev)

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