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Prozess

Jolanda Spiess-Hegglin siegt vor Gericht gegen Zürcher Journalistin

«Tages-Anzeiger»-Redaktorin Michèle Binswanger soll mit einem Tweet Jolanda Spiess Hegglin verleumdet haben. Dagegen wehrte sich Binswanger. Doch auch die zweite Instanz gibt Spiess-Hegglin recht.
Michèle Binswanger (links) und Jolanda Spiess-Hegglin trafen sich am Dienstag erneut vor Gericht.
Bild: Collage: Georgios Kefalas/Keystone (24. 5. 2023)

Gerichtsfall um einen Tweet, den «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger vor fünf Jahren absetzte: In diesem Tweet warf Binswanger Jolanda Spiess-Hegglin vor, im Nachgang der Zuger Landammannfeier 2014 unwahre Anschuldigungen zu verbreiten, konkret bezichtige Spiess-Hegglin einen Unschuldigen eines Sexualdelikts, so der Vorwurf von Binswanger. Die Geschehnisse rund um die Feier zogen zwar ein Strafverfahren nach sich, das Verfahren wurde damals aber eingestellt, es kam zu keinen Verurteilungen. Wegen des besagten Tweets hatte das Basler Strafgericht die Zürcher Journalistin bereits vor zwei Jahren wegen Verleumdung verurteilt.

Nun das Urteil der zweiten Instanz: Das Basler Appellationsgericht hielt an der Schuld von Binswanger fest und verhängte wiederum eine bedingte Geldstrafe gegen sie wegen Verleumdung. Allerdings wurde die Geldstrafe gegenüber der Vorinstanz leicht reduziert; sie beträgt neu 60 Tagessätze zu 190 Franken statt 60 Tagessätze zu 200 Franken. Binswanger muss ausserdem eine Parteientschädigung für die Prozesse bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Binswanger kann ans Bundesgericht gelangen. (mme)

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