Die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG, mit Sitz in Luzern, ist Eigentümerin des im Grundbuch Sisikon eingetragenen Grundstücks, auf dem das Schiffshüttli steht. Die SGV möchte das Schiffhüttli für 200'000 Franken verkaufen. An der Gemeindeversammlung im vergangenen Juni wurde mit 27 Ja- zu 18 Nein-Stimmen, bei 11 Enthaltungen, beschlossen, den Kauf an die Urne zu bringen. An der Gemeindeversammlung war rege und kontrovers darüber diskutiert worden. Der Preis sei mit 200'000 Franken zu hoch, wurde moniert. Die Voten reichten von «kaufen und kulturell nutzen» bis zur Skepsis, dass es «zu viele Unbekannte» gebe und man «die Katze im Sack kaufe».
Der Gemeinderat Sisikon legt nun am Sonntag, 30. November, den Kauf des Schiffshüttlis zur Abstimmung vor. Dies, nachdem er nochmals mit der SGV verhandelt hat. Doch diese hält an ihrem Verkaufspreis fest. Sie kommt der Gemeinde Sisikon entgegen, indem sie die Kosten des Kaufvertrags, namentlich die Grundbuchgebühren, die Notariatskosten und die Grundstückgewinnsteuern trägt. Der Unterhalt und die Erneuerung des Pfahlwerks und des Landestegs geht ebenfalls zu Lasten der SGV. Jedoch soll der Verkäuferin ein unentgeltliches Fusswegrecht gewährt werden.
Gemeindepräsident Timotheus Abegg ist froh, dass mit dem Urnengang die Stimmung in der Bevölkerung abgeholt werden kann. Er ist gespannt, wie sich die Mehrheit der Stimmenden entscheidet.
«Stand heute haben wir kein Konzept für eine Nutzung», sagt Abegg. Zuerst wolle man den Entscheid des Stimmvolks abwarten. Die Finanzierung des Kaufs sei für die Gemeinde grundsätzlich möglich. Für eine sinnvolle Nutzung sei man aber auf Dritte angewiesen.
Nutzung als Kiosk oder Café möglich
Bis ins Jahr 2013 diente das «Schiffshüttli» als Ticketverkaufsstelle und Kiosk. Seitdem wird es seitens der Verkäuferin nicht mehr genutzt, sondern ist vermietet. Sagt die Bevölkerung Ja zum Kauf, soll das Mietverhältnis aufrechterhalten bleiben, mindestens bis gegebenenfalls eine andere Nutzung ins Auge gefasst werde, wie der Gemeindepräsident betont.
Das Kaufobjekt befindet sich gemäss aktuellem Zonenplan in der sogenannten Freihaltezone. Gemäss der Gewässerschutzverordnung dürfen darauf nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden. In der Freihaltezone sind oberirdische Bauten und Anlagen zulässig, soweit sie der Bewirtschaftung der Freifläche dienen. Die zonenkonforme Nutzung ist deshalb stark eingeschränkt. Ein Airbnb ist ausgeschlossen. Ein Kiosk oder Café wäre denkbar. Das Gebäude darf unterhalten und zeitgemäss erneuert werden.
Das Interesse Dritter am Kauf ist nach Auffassung des Gemeinderats gegeben und damit besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte das Grundstück erwerben und es gegen die Interessen der Gemeinde verwenden könnten. Um dies zu verhindern, hat der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung angefragt, ob die Kaufverhandlungen mit der SGV weitergeführt werden sollen. Mit der Abstimmung am Sonntag haben nun die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner das Wort. Sie können entscheiden, ob die Gemeinde das Schiffshüttli kaufen soll oder nicht.
Neues Mitglied für den Gemeinderat
Neben der Abstimmung über das Schiffshüttli stehen in Sisikon am Sonntag Wahlen in den Gemeinderat für die Amtsdauer 2026/2027 an. Gemeindepräsident Timotheus Abegg stellt sich zur Wiederwahl. Bestätigt werden soll auch das bisherige Mitglied Michael Gavric. Nina Euler-Lüönd stellt sich als neues Mitglied zur Verfügung. Sie tritt die Nachfolge Daniela Ferrari an.


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