«Nach wie vor nicht gut» seien sie, die Ergebnisse von Alkoholtestkäufen im Kanton Luzern. Das teilt die Luzerner Polizei mit. Insgesamt wurden im laufenden Jahr 70 Läden, Restaurants und Lieferdienste überprüft, ob sie die Jugendschutzbestimmungen beim Alkoholverkauf einhalten. Das heisst: Unter 16-Jährige dürfen keinen Alkohol kaufen, 16- bis 18-Jährige erhalten Bier, Wein, Most oder Schaumwein, aber keine gebrannten Wasser.
So einfach die Regeln. Bei der Kontrolle zeigt sich: Gut ein Drittel der kontrollierten Betriebe (37 Prozent) hat diese nicht eingehalten. 26 Betriebe verkauften Alkohol an unter 16-Jährige. Am schlechtesten schnitten die Lieferdienste ab: 67 Prozent hielten sich nicht an die Regeln. Bei den Restaurants waren es 42 Prozent und bei den Läden 24 Prozent.
Vier Betriebe fielen auch ein zweites Mal durch
17 Betriebe, welche bei der ersten Kontrolle durchgefallen waren, wurden ein zweites Mal kontrolliert. Dabei verstiessen vier (24 Prozent) erneut gegen die Vorgaben. Sie erhielten «kostenpflichtige Verwarnungen» in der Höhe von 200 Franken, wie die Polizei schreibt.
Auch bei Grossanlässen machte die Polizei Testkäufe, und zwar insgesamt 17. Hier zeigt sich ein ähnliches Bild: 35 Prozent der Verkaufsstellen gaben Alkohol an Jugendliche ab.
Urs Renggli, Chef der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei, ist mit den Ergebnissen der Testkäufe nicht zufrieden. «Mehr als ein Drittel hat Alkohol an Minderjährige verkauft. Diesen Wert finden wir zu hoch.»
Nach einem Testkauf werden die Betriebe direkt über das Ergebnis informiert. Die Reaktionen seien unterschiedlich: «Gewisse suchen nach Ausreden, andere reagieren völlig perplex. Es zeigt sich dabei aber auch: Eigentlich kennen sie die Regeln.» Oft werde Stress als Grund genannt, weshalb das Personal darauf verzichtete, das Alter der Käuferin oder des Käufers zu überprüfen. «Doch das gehört zum Job und darf keine Ausrede sein», sagt Renggli. Er appelliert an das Verkaufspersonal, lieber einmal mehr nach dem Ausweis zu fragen.
Besorgt ist Renggli über die hohe Durchfallquote bei den Lieferbetrieben. Zwar sei gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung sichtbar, das Ergebnis aber dennoch schlecht. «Erstmals gingen wir nach den Testkäufen in die Betriebe und klärten sie auf. Das kam gut an.» Und tatsächlich zeigte sich: Bei der Wiederholung der Testkäufe fiel von sechs kontrollierten Lieferbetrieben noch einer durch. «Unser Ziel ist es, zu sensibilisieren und nicht, möglichst viele zu erwischen», sagt Renggli.
Nun wird auch Tabakverkauf kontrolliert
Seit Oktober ist das neue Lebensmittelgesetz in Kraft. Nun gelten schweizweit einheitliche Regeln für die Durchführung von Alkoholtestkäufen. Neu wird neben Alkohol auch der Verkauf von Tabakprodukten geprüft. Zudem ändert die Zuständigkeit im Kanton Luzern. Künftig ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz für die Umsetzung verantwortlich. Sie führt jährlich über 1500 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben durch und wird neu gleichzeitig die Einhaltung des Jugendschutzes überprüfen.
Dabei gehe es primär um interne Prozesse in den Betrieben, sagt Kantonschemiker Silvio Arpagaus: «Also zum Beispiel, ob schriftliche Regelungen für Ausweiskontrollen vorliegen oder ob neue Mitarbeitende geschult wurden.» In einem zweiten Schritt werde mit Testkäufen überprüft, ob diese Regelungen auch angewandt werden. «Wir gehen nicht davon aus, dass wir mehr Testkäufe als bisher durchführen werden.»
Bei Betrieben, welche Alkohol an Minderjährige verkaufen, kann die Dienststelle Korrekturmassnahmen anordnen. Im Wiederholungsfall ist – anders als bisher – auch eine Strafanzeige möglich.
Die Gastgewerbe- und Gewerbepolizei führte im Kanton Luzern seit 2010 Alkoholtestkäufe durch. Diese hätten wesentlich zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals beigetragen, heisst es in der Mitteilung. Die Durchfallquote der Betriebe schwankt dabei stark. So hielten im vergangenen Jahr 46 Prozent der kontrollierten Betriebe die Jugendschutzbestimmungen nicht ein. Besonders schlecht waren die Ergebnisse 2015, als 69 Prozent der Betriebe durchfielen.
Der Schutz von Jugendlichen vor Alkohol- und Tabakkonsum bleibe ein zentrales Anliegen, heisst es in der Mitteilung. Strikte Ausweiskontrollen und kontinuierliche Schulungen seien essenziell, um Verstösse zu minimieren und die Sicherheit junger Menschen zu gewährleisten. Unter www.age-check.ch stehen Schulungsunterlagen zur Verfügung.
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