Schädling

Japankäfer: Kanton Zug verschärft nach Nachweisen die Massnahmen

Nach dem Fund von 22 Japankäfern in Zug und Baar verschärft der Kanton die Bekämpfung des invasiven Schädlings. Seit dem 15. Juli gilt in den betroffenen Gebieten unter anderem ein Bewässerungsverbot für Rasen.
Der Japankäfer hat den Kanton Zug erreicht.
Bild: Symbolbild: Getty Images

Nach dem Fund von 22 Japankäfern in Zug und Baar verschärft der Kanton die Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings. Wie das Zuger Landwirtschaftsamt mitteilt, gelten seit dem 15. Juli in einem Befallsherd sowie einer umliegenden Pufferzone Einschränkungen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Im rund ein Kilometer grossen Befallsherd ist bis Ende September das Bewässern von Rasen und grasbewachsenen Grünflächen verboten. Dadurch solle der Boden austrocknen und die Überlebenschancen der Larven sinken. Das Giessen von Blumen, Gemüse und Topfpflanzen bleibe erlaubt, sofern diese grasfrei gehalten würden.

Der Japankäfer ist in den Gebieten Zug und Baar aufgetaucht. Ringsum gilt eine Pufferzone (Orange eingefärbt).
Bild: Karte: zvg/Kanton Zug

Ebenfalls bis 30. September dürfe Schnittgut aus der Grünpflege weder aus dem Befallsherd noch aus der Pufferzone hinaus transportiert werden. Ausgenommen sei gehäckseltes Material oder solches, das während des Transports insektensicher abgedeckt werde. Die reguläre Grüngutentsorgung der Gemeinden könne weiterhin genutzt werden. Zudem sei es verboten, die obersten 30 Zentimeter Boden aus dem Befallsherd abzutransportieren, da sich darin Eier und Larven befinden könnten. Erdverschiebungen aus der Pufferzone seien dagegen zulässig.

Die betroffenen Gemeinden und direkt beteiligte Anspruchsgruppen wurden über die Käferfunde sowie die Massnahmen informiert.

Der Japankäfer befällt laut Landwirtschaftsamt mehr als 400 Pflanzenarten, darunter Mais, Obstbäume, Beeren, Reben sowie zahlreiche Zierpflanzen. Für Menschen und Tiere sei er ungefährlich. Die möglichen Schäden für die Landwirtschaft in der Schweiz würden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ziel von Bund und Kanton sei es deshalb, den Quarantäneschädling auszurotten, solange dies noch möglich sei. Informationen zu den betroffenen Gebieten sind auf der Website des Schluechthofs verfügbar. (cro)

Bitte Verdachtsfälle des Japankäfers im Kanton Zug melden: schluechthof.ch/japankaefer/meldeformular; Hotline Japankäfer Kanton Zug: +41 41 594 50 30; E-Mail: japankaefer@zg.ch. Weitere Informationen zum Japankäfer, zu den aktuellen Massnahmen und zu den betroffenen Gebieten finden Sie unter: www.schluechthof.ch/japankaefer

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