Die Gebühr für die Hinterlegung des Dokuments in einem geschlossenen Umschlag beträgt einmalig 90 Franken, teilte das Obwaldner Sozialamt am Dienstag mit. Der hinterlegte Vorsorgeauftrag könne jederzeit ausgetauscht oder zurückverlangt werden. Mit einer Hinterlegung bei der KESB entfalle eine Registrierung beim Zivilstandsamt.
Wer plötzlich nicht mehr selber für sich sorgen kann, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson einen Vertrauten oder eine Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit ermächtigen. Die Möglichkeit sieht das neue Erwachsenenschutzrecht vor.
Erhalte die KESB eine Meldung, das eine Person urteilsunfähig geworden sei und Unterstützung brauche, prüfe sie als Erstes, ob eine Vorsorgeauftrag erreichtet wurde, heisst es in der Mitteilung. Sei dies der Fall, könne meistens auf eine Beistandschaft verzichtet werden. Dabei sei entscheidend, dass die KESB überhaupt wisse, dass ein Vorsorgeauftrag bestehe.
Ob ein Vorsorgeauftrag vollständig und gültig ist, prüft die KESB zum Zeitpunkt der Hinterlegung nicht, sondern erst im Bedarfsfall. Weiter weist die KESB daraufhin, dass Vollmachten im Unterschied zu Vorsorgeaufträgen ihre Rechtsgültigkeit mit Eintreten der Urteilsunfähigkeit verlieren.
Amtliche Aufbewahrungsmöglichkeiten von Vorsorgeaufträgen kennen bislang in der deutschsprachigen Schweiz erst die Kantone Zürich, Aargau, Basel-Stadt und St. Gallen.
In Nidwalden sprach sich das Parlament im September ebenfalls für die Schaffung einer zentralen Stelle aus. In Schwyz lehnte das Parlament im Juni ein solches Ansinnen ab. (sda)
Kommentare
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Genau. Vollmachten (z.B. bei der Bank) verlieren ihre Rechtsgültigkeit, wenn der (oft betagte) Kontoinhaber urrteilsunfähig wird. Deshalb möchte auch ich allen empfehlen, einen Vorsorgeauftrag anzufertigen. Dies ist übrigens nicht eine nette Idee, mit der die KESB die Respektierung unseres Willens gewährleisten möchte. Früher war das naheliegende erlaubt: Dass ein Angehöriger oder guter Freund für den Leidenden die finanziellen Dinge regelt. Heute nimmt die KESB diese Aufgabe an sich, und wenn die betroffene Familie auf Transparenz gehofft hat - die gibt es bei der KESB nicht. Ich habe längst einen Vorsorgeauftrag hinterlegt. Wenn meine Angehörigen sich dann überfordert fühlen sollten, können sie immer noch einen Treuhänder mit der Verwaltung meiner Finanzen beauftragen. Spielt die KESB "Treuhänder", kostet es ebensoviel, und es wird null Transparenz gewährt. Engagiert die Familie aber einen Treuhänder (privatwirtschaftlich), hat sie etwas zu sagen, ist Kunde, hat volle Transparenz.