Betreibungsbegehren können per sofort über die Website der Stadt Zug unter www.stadtzug.ch/betreibung mit der eZug-App komplett digital eingereicht werden, wie die Stadt Zug mitteilt. Das Formular übernimmt direkt die verifizierten Personendaten aus eZug und die Gläubiger oder Gläubigervertreter ergänzen dieses mit den Angaben des Schuldners und der Forderung. Abschliessend muss die Einverständniserklärung mit sogenannter qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben werden. Gläubiger sowie Gläubigervertreter können so orts- und zeitunabhängig Betreibungsbegehren einreichen. Der Prozess ist bis zum Schluss automatisiert und vorgegeben.
Das Betreibungsbegehren kann auch ohne eZug-App manuell ausgefüllt, digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben und online eingereicht werden. Die QES ist beim Betreibungsamt Zug erhältlich. Dazu muss man einmalig persönlich am Schalter mit seinem Smartphone erscheinen und sich mit einer gültigen ID oder Pass ausweisen. Die Person wird dann durch das Betreibungsamt verifiziert und die QES ausgestellt. (rh)
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