Sehr geehrter Herr Dreier, sehr geehrter Herr Regierungsrat Epp, sehr geehrte Frau Landesstatthalterin Huber.
Wir danken Ihnen für Ihre ausführlichen Stellungnahmen und erlauben uns, auf beide Schreiben gleichzeitig einzugehen. Wir schätzen das ausgedrückte Verständnis für die Lage der Bevölkerung und betonen, dass auch wir Verständnis für die komplexe Arbeit des ASTRA sowie des Kantons aufbringen. Wir stellen jedoch mit Bedauern fest, dass etliche Antworten am Kern der Problematik vorbeigehen und streckenweise wie Ausflüchte wirken. Mit blossem gegenseitigem Verständnis ist den betroffenen Menschen in unseren Dörfern nicht geholfen. Bei der genauen Analyse beider Antworten stellen wir fest, dass auf die herrschende, eklatante Unverhältnismässigkeit im Urner Oberland von keiner Seite konkret Stellung genommen wurde. Grundlegende Fragen bleiben unbeantwortet oder werden mit Verweis auf «komplexe Gesamtsysteme» und organisatorische Hürden abgewiegelt.
Nach einem Verkehrsanstieg von rund 30 % innerhalb weniger Jahre ist die Lage im Reusstal nicht mehr mit Ausweichverkehr im Flachland vergleichbar. Die extremen Belastungen auf den Urner Kantonsstrassen, insbesondere ab Amsteg, dürfen nicht länger durch den Jahresdurchschnitt relativiert werden: Es geht längst nicht mehr um verstopfte Feierabendstunden, sondern um Zustände, die über Tage, Nächte und ganze Wochenenden dauern. ASTRA und Kanton müssen jetzt klar anerkennen, dass die Situation längst eine neue Dimension erreicht hat. Nur mit dieser Einsicht schaffen wir die Grundlage, um gemeinsam echte Lösungen zu erarbeiten. Die Bevölkerung ist nach wie vor überzeugt, dass wir diesen Rank gemeinsam finden werden. Basierend darauf nehmen wir zu den Ausführungen von Bund und Kanton in den folgenden acht Themenkomplexen wie folgt Stellung:
1. & 2. Das Ereignis vom 18. Juli 2026 und die Praxis der Dosierung
Das ASTRA erklärt, Ausfahrtsdosierungen seien Teil des bestehenden Staumanagements, verweigert jedoch unter Verweis auf fehlende Verkehrsdaten eine konkrete Bewertung des 18. Juli. Der Kanton führt aus, dass an diesem Tag ab 07:00 Uhr über 18 Kilometer Stau herrschten und der Rückweisungseinsatz gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG als «ausserordentliche Massnahme» angeordnet wurde. Diese Argumentation überzeugt nicht: Extreme Staulagen von 15 bis 20 Kilometern sind im Urner Reusstal während der Sommersaison keine Seltenheit, sondern traurige Regelmässigkeit. Weshalb eine konsequente Rückweisung des Ausweichverkehrs exakt am Tag unserer angekündigten Kundgebung möglich und rechtlich zulässig war, an Dutzenden anderen Tagen mit identischen Stauzeiten jedoch nicht, bleibt unbeantwortet. Für die Bevölkerung bleibt der Eindruck bestehen, dass am 18. Juli gezeigt wurde, was operativ machbar ist, sobald der entsprechende Wille da ist.
3. Einsatz und Befugnisse privater Verkehrsdienste
Der Kanton stellt klar, dass private Verkehrsdienste gestützt auf Art. 67 Abs. 1 lit. h und Abs. 3 SSV im Auftrag des ASTRA/VMZ und auf Weisung der Kantonspolizei befugt sind, Verkehr auf die Autobahn zurückzuweisen. Dass das ASTRA diese einfache Rechtsgrundlage in seiner eigenen Antwort nicht benennen konnte oder wollte, illustriert das Problem: Die Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Kanton hin- und hergeschoben, sodass die betroffene Anwohnerschaft organisatorisch ins Leere läuft.
4. Psychologische Wirkung von Navigationsgeräten
Sowohl ASTRA als auch Kanton ziehen sich darauf zurück, dass Navigationssysteme privatwirtschaftlich betrieben werden und der Bund Ende 2025 gesetzliche Eingriffe verworfen hat. Damit ignorieren Sie die Kernfrage: Die Behörden wissen um das Fluchtverhalten der Automobilisten beim Anblick «roter» Stauabschnitte weiter oben. Die von Ihnen praktizierte Dosierung verlagert den Stau in Wellen direkt in unsere Dörfer, da Fahrzeuge ohne psychologischen Gegeneffekt abfahren. Wenn die Ausfahrt Amsteg ohne Gegenmassnahme offenbleibt, wirkt dies wie eine Einladung zum Ausweichen. Sie steuern zwar nicht die Navigationssysteme, aber die Ausfahrt. Das Offenhalten unter diesen Extrembedingungen ist grobfahrlässig.
Eine Dosierung unmittelbar vor der Ausfahrt Amsteg und Wassen in Kombination mit einer blinkenden Grossanzeige mit Pfeil nach links – «Kantonsstrasse Amsteg–Göschenen überlastet – keine Zeitersparnis!» – wäre eine einfache und kosteneffiziente psychologische Gegenmassnahme. Dies erfordert keine Gesetzesänderungen auf Bundesebene, sondern setzt genau dort an, wo der Entschluss zum Ausweichen fällt. Sobald dem Navi-Nutzer die Illusion des Zeitgewinns genommen wird, bleibt der Verkehr auf der A2.
Dass ein so rasch umsetzbares Instrument von der Arbeitsgruppe Staumanagement bislang nicht eingeführt wurde, hinterlässt erhebliche Zweifel: Welchen Stellenwert geniesst der Schutz der Wohnbevölkerung tatsächlich? Hier braucht es unverzüglich griffige Gegenmassnahmen, um das Abfahren von der Autobahn wirksam zu unterbinden. Der Einsatz von klaren und vernünftigen Signalisierungen und begleitenden Massnahmen ist Aufgabe von ASTRA in Zusammenarbeit mit dem Kanton. Deshalb fordern wir als einfache, kostengünstige Lösungen folgende Veränderungen gleich in zwei heiklen Bereichen der A2 im Reusstal:
- Die erwähnte Signalisation direkt vor den Ausfahrten Amsteg und Wassen in Kombination mit einer blinkenden Grossanzeige mit Pfeil nach links: «Kantonsstrasse Amsteg–Göschenen überlastet – keine Zeitersparnis!»
- Zusätzlich soll in Wassen die bereits vorhandene Ausweichspur so deutlich angezeigt werden, dass sie auch genutzt wird. Beobachtungen zeigen, dass sie selbst im grössten Stau leer bleibt. Um klarzustellen, dass und wie sie genutzt werden soll, bedarf es folgender Veränderungen:
◦ Verlängerung der Spur in Richtung Norden, sodass sie bereits vor der Einfahrt Wassen sichtbar und nutzbar ist.
◦ Entfernung der Streifen, die eine Sperrfläche anzeigen.
◦ Anbringen einer gut sichtbaren Tafel: «Transit Andermatt, Gotthardpass.»
5. Nutzung von Echtzeitdaten und Vorlaufzeiten
Der Kanton räumt ein, dass Echtzeitdaten nur einen Vorlauf von wenigen Stunden bieten, was für das Aufgebot privater Verkehrsdienste aus organisatorischen Gründen (Vorlauf von mehreren Tagen) nicht ausreiche und Zusatzkosten verursache. Das ASTRA betont gleichzeitig, Prognosen könnten den Engpass am Gotthard nicht beseitigen. Diese Haltung ist rein reaktiv. Das sommerliche Reiseaufkommen am Gotthard bricht nicht überraschend über die Behörden herein, sondern ist monatelang im Voraus prognostizierbar. Wenn starre Dispositionsstrukturen privater Dienstleister verhindern, dass auf absehbare Verkehrsspitzen flexibel reagiert wird, muss das Beschaffungs- und Einsatzsystem grundlegend überarbeitet werden.
6. & 7. Verfehlter Bevölkerungsschutz und unzulässige Zweckentfremdung
Der Kanton nennt ein Transitverbot auf Kantonsstrassen «prüfenswert», flüchtet sich aber in bürokratische Hürden. Das ASTRA wiederum pocht starr auf die Verbindungsfunktion der H2. Fakt ist: Die Gotthardpassstrasse untersteht dem Bund, die Kantonsstrasse darunter jedoch nicht. Der Kanton Uri und der Kantonsingenieur haben dem ASTRA diese Strasse nie als Entlastungsnetz überlassen – oder etwa doch?
Wie bereits betont, aber essenziell zu wiederholen: Die aktuell praktizierte Dosierung verlagert den Stau in extremen Wellen direkt in die Dörfer, insbesondere bei Amsteg, und das seit Jahren. Dieser Zustand schützt einzig den Transitverkehr auf der Autobahn auf dem Rücken der Urner Bevölkerung. Wäre die H2 eine Bundesinfrastruktur, hätte das ASTRA dort längst Dosiersysteme installiert. Dass der Kanton sein eigenes Strassennetz dennoch so schutzlos ausliefert und nicht konsequenter schützt, ist unverständlich und nicht nachvollziehbar. Das Beispiel Graubünden belegt eindeutig, dass digitaler Anliegerschutz auch auf Kantonsstrassen wirksam funktioniert.
Ergänzender Gefahrenherd: Raser und illegaler Schwerverkehr
Zusätzlich verkommt die H2 bei Amsteg und der Intschiflüe zur Rennstrecke für Sportfahrzeuge. Hier braucht es sofort strengere Geschwindigkeitskontrollen. Noch gravierender ist die Situation beim Schwerverkehr: Für Reisecars sowie schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt die Strecke rein als Zubringer. Wenn sich dieser Transit-Schwerverkehr dennoch ungefiltert durch unsere Dörfer wälzt, ist das ein täglicher Gesetzesverstoss gegen signalisierte Fahrverbote (Art. 27 SVG). Es ist höchste Zeit, dass Kanton und ASTRA auch diesen rechtsfreien Raum beenden und das Recht mit physischen Kontrollen durchsetzen – nicht zuletzt aus Eigeninteresse der Behörden sowie zur Entschärfung des massiven Sicherheits- und Gefahrenpotenzials für die lokale Bevölkerung.
8. Zukunftsmassnahmen und Prüfung der Ausfahrtschliessung Amsteg
Der Kanton Uri erwähnt erstmals konkret, dass in der Arbeitsgruppe Staumanagement geprüft wird, die Autobahnausfahrt Amsteg bei Passsperren ab einer definierten Staulänge temporär zu schliessen.
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, denn das Hauptproblem beginnt ab Passöffnung. Das Versprechen, Massnahmen «laufend zu überprüfen», hören die Anwohner seit Jahren, während das Verkehrsaufkommen nachweislich weiter ansteigt.
Fazit & Appell
Die bisherigen Rückmeldungen zeigen, dass wir in vielen Punkten noch nach gemeinsamen Antworten suchen. Umso wichtiger ist es uns zu betonen: Unser Anliegen richtet sich nicht gegen die Behörden, sondern dient dem Wohl des gesamten Kantons Uri. Wir sind überzeugt, dass Kanton, ASTRA und die Urner Bevölkerung genau in dieser Konstellation und durch einen engen Schulterschluss am meisten für unsere Region erreichen können.
Um diesem gemeinsamen Weg den Boden zu bereiten, braucht es nun das gegenseitige Verständnis für die reale Belastung im Urner Oberland. Wir bitten die Urner Politik und den Regierungsrat deshalb herzlich, die Anliegen der Wohnbevölkerung weiterhin aktiv aufzunehmen und sich auf Bundesebene lösungsorientiert für gesetzliche Engpassregelungen einzusetzen – Regelungen, die den Schutz der Wohnbevölkerung und den Verkehrsfluss auf der Hauptachse ausgewogen miteinander verbinden
Gleichzeitig bietet bereits der Start der nächsten Saison die Chance für erste, einfach umsetzbare Schritte:
- Gezielte Grossanzeigen: Diese erzeugen einen spürbaren psychologischen Effekt, mindern den Anreiz zum spontanen Abfahren und verhindern so das Ausweichen auf die Kantonsstrasse wirksam
- Ungenutztes Potenzial nutzen: Auch Massnahmen wie die kluge Nutzung der dritten Spur in Wassen bieten wertvolle Handlungsspielräume, die wir gemeinsam ausschöpfen sollten
Wir halten fest: Nicht die Verhinderung des Ausweichverkehrs schadet unserer Region, sondern der Ausweichverkehr selbst. Wenn der Kanton seine Hoheit über das untergeordnete Strassennetz wieder stärker wahrnimmt und dem ASTRA als starker Dialogpartner gegenübertritt, können wir die rechtlichen und betrieblichen Handlungsspielräume gemeinsam optimal nutzen – zum Wohl der Ortschaften und für eine tragfähige Zukunft im Reusstal.
Unsere abschliessende Frage mag in diesem Sinne fast überflüssig wirken – wir stellen sie dennoch: Welchen Stellenwert hat der Schutz der Bevölkerung im Urner Oberland für Sie bis heute wirklich?
Freundliche Grüsse
IG Kanton Uri
Die Gründer der Petition «Urner Dörfer vor Ausweichverkehr schützen!



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