«Die eidgenössische Berufsprüfung entspricht einem Masterabschluss.» Mit diesen Worten hat die Hochschule Luzern (HSLU) fälschlicherweise einen Studiengang beworben. Dabei handelt es sich um den eidgenössischen Fachausweis öffentliche Verwaltung. Doch dieser Fachausweis ist nicht auf der gleichen Stufe wie ein Master, wie ein Blick ins Gesetz zeigt. Sowohl in einer Broschüre als auch auf der Website wurde der Studiengang falsch angepriesen.
Auf Anfrage erklärt die HSLU, dass die Aussage im Werbematerial tatsächlich «schlicht falsch» sei. «Korrekte Abschlussbezeichnungen sind uns ein zentrales Anliegen, und wir investieren viel in eine sorgfältige Beratung unserer Interessentinnen und Teilnehmenden, damit gerade keine solchen Verwechslungen entstehen», schreibt die Medienstelle. Der betreffende Abschnitt sei umgehend von der Website genommen worden, die zuständigen Stellen habe man darüber informiert, dass die Broschüren nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürften.
Doch wie konnte das überhaupt passieren? Hintergrund der missverständlichen Formulierung sei der Versuch, deutlich zu machen, dass der eidgenössische Fachausweis öffentliche Verwaltung als formaler Tertiärabschluss den Zugang zu Weiterbildungen auf Hochschulstufe (CAS, DAS, MAS) ermögliche, analog zu einem Hochschulabschluss. «Daraus wurde verkürzt und unzutreffend formuliert, der Abschluss entspreche einem Masterabschluss.»
Auf der Website der HSLU heisst es nun neu: «Der eidgenössische Fachausweis ist ein formaler Tertiärabschluss der Höheren Berufsbildung und bildet eine Voraussetzung für die Zulassung zu Weiterbildungen an Fachhochschulen, wie CAS-, DAS- oder MAS-Programmen.» Gemäss der Hochschule sei der Fauxpas ein Einzelfall gewesen. Die fehlerhaften Informationen seien seit Juni 2025 im Umlauf. Erstellt worden seien sie im Zuge einer Neukonzeption der Weiterbildung. Wie es weiter heisst, steht die Programmleitung des Studiengangs zudem in regelmässigem Austausch mit den Teilnehmenden, und es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass es bezüglich des Abschlusses Unklarheiten gegeben habe.
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.