
Die römisch-katholische Kirchgemeinde will im Horwer Zentrum ein Mehrfamilienhaus bauen. Das Bauprofil für das Projekt am Kirchweg 4 ist ausgesteckt und das Baugesuch liegt nun auf. Vorgesehen ist ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus, respektive zwei zusammengebaute Gebäude mit total sechs 4,5-Zimmer-Wohnungen.
Für die Wohnungen im Erdgeschoss wird es auf der Südseite jeweils ein Gartenareal geben. Die Gestaltung und Bepflanzung dieser Fläche orientiere sich «an den Bedürfnissen der privaten Nutzung», heisst es im Baubeschrieb. Entlang der Neumattstrasse wird eine Gartenmauer das Grundstück vom Trottoir abgrenzen.
Baukosten: 4 Millionen Franken
Auf der Grünfläche auf der Ostseite des Grundstücks soll ein Spielplatz entstehen. Zwei schützenswerte Linden in diesem Gebiet sollen erhalten bleiben. Die Zufahrt zur Einstellhalle und dem Besucherparkplatz ist von der westlichen Seite des Grundstücks her geplant. Fünf Autoparkplätze und 29 Veloabstellplätze sollen im Untergeschoss zur Verfügung stehen.
Die Baukosten belaufen sich auf rund 4 Millionen Franken. Damit der Neubau möglich ist, muss gemäss den Sonderbauvorschriften des Bebauungsplans zunächst der Hofmattbach verlegt werden. Dies sei bereits geplant und stehe kurz vor der Ausführung, heisst es in den Unterlagen zum Baugesuch. Der neue Bachlauf folgt der Neumattstrasse, ohne das Baufeld für das Mehrfamilienhaus zu queren.
Einwohnerrat wies erste Version zurück
Für den Bebauungsplan im «Dorfkern Ost», der noch einen dörflichen Charakter aufweist, waren zwei Anläufe nötig. Die ursprüngliche Version von 2017 wies der Einwohnerrat zurück – Kritikpunkt war eine zu starke Verdichtung. 2019 stimmte er der überarbeiteten Version in einer ersten Lesung zwar zu, platzierte aber verschiedene Bemerkungen.

2021 lag schliesslich der Bebauungsplan mit den Teiländerungen öffentlich auf, die meisten Bemerkungen des Parlaments wurden eingearbeitet. Diese betrafen unter anderem drei Sommerlinden, die erhalten bleiben sollten. Eine davon wurde aber im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Zügelaktion des Spychers der Egli-Zunft gefällt. Die Gemeinde hat einen Ersatzbaum gepflanzt. «Auch diese Linde ist weiterhin im Umgebungsplan eingezeichnet», schreibt Bauvorsteher Thomas Zemp auf Anfrage.
Eine Ecke liegt nahe am Kirchweg
Das Parlament hatte ursprünglich zudem beantragt, dass der Abstand eines Neubaus zum Kirchweg mindestens zwei Meter betragen sollte. Dies konnte nicht durchgehend umgesetzt werden. «Wegen dem Schutz der zwei Linden konnte der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden, respektive der Abstand wurde reduziert», schreibt Zemp. Dies betrifft die südwestliche Ecke des Baubereichs. Der Abstand zum Kirchweg betrage dort «etwa 1,65 Meter», heisst es im zur Teiländerung gehörenden Planungsbericht. Am 28. Oktober 2021 sagte der Einwohnerrat in der zweiten Lesung schliesslich einstimmig Ja zum überarbeiteten Bebauungsplan «Dorfkern Ost». Das Projekt der Kirchgemeinde halte aus Zemps Sicht «alle Bestimmungen» des genehmigten Bebauungsplans ein.
Das Baugesuch für das Mehrfamilienhaus liegt noch bis zum 16. September auf. Die für das Projekt genutzten Grundstücke gehören der römisch-katholischen Kirchgemeinde Horw und der Einwohnergemeinde Horw.



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