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Nidwalden

Hilfsfonds soll in die Sachversicherung integriert werden

Der Regierungsrat hat die Revision des Gesetzes über den Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden an den Landrat verabschiedet. Der bisher als selbstständige Anstalt geführte Hilfsfonds soll neu in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) integriert werden.

Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) ist gegenwärtig eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Nun soll diese mit der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zusammengeführt werden, schreibt der Kanton Nidwalden in einer entsprechenden Mitteilung.

Die Aufgaben der Verwaltungskommission würden auf den Verwaltungsrat der NSV übertragen. «Die Integration ermöglicht eine modernere, schlankere Organisation, senkt die Verwaltungskosten und steigert die Effizienz», heisst es. In zwei Punkten habe der Regierungsrat gegenüber der Vernehmlassung Anpassungen vorgenommen, die er nun zuhanden des Landrates verabschiedet hat. So soll sich der Kanton künftig paritätisch an Entschädigungen nach Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten beteiligen. Zum anderen soll das Stammkapital des Hilfsfonds in der Höhe von 1 Million Franken hälftig an die NSV und den Kanton übertragen werden.

Die Beratung im Landrat ist im Herbst vorgesehen. Das neue Gesetz soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. ( rwi/zvg )

Das Geschäft wird im Herbst im Landrat behandelt.
Bild: Pius Amrein (Stans, 25. 6. 2025)
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