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Luzern

Heiratsstrafe: Luzerner Regierung will Praxis bei der Prämienverbilligung überprüfen

Verheiratete Elternteile mit Kindern sind bei der individuellen Prämienverbilligung gegenüber unverheirateten Paaren schlechtergestellt. Ein Vorstoss einer Luzerner CVP-Kantonsrätin will dies korrigieren.
Unverheiratete Elternpaare werden heute bei der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung benachteiligt. (Symbolbild: Gaetan Bally/Keystone)

Susanne Balli

Die Heiratsstrafe bei der Prämienverbilligung abzuschaffen, würde einen markanten Anstieg von Verwaltungskosten und -aufwand zur Folge haben. Zu diesem Schluss kommt der Luzerner Regierungsrat in seiner Antwort auf das Postulat von CVP-Kantonsrätin Gerda Jung (Hildisrieden).

Jung hält in ihrem Vorstoss fest, dass bei der individuellen Prämienverbilligung verheiratete Elternteile schlechter gestellt werden als unverheiratete. Denn bei verheirateten Paaren werden die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet und die Summe als Basis herangezogen. Bei unverheirateten Paaren hingegen wird das tiefere Einzeleinkommen als Basis für eine mögliche Prämienverbilligung herangezogen.

System hat direkten Zugriff auf Register

Die Behandlung von Prämienverbilligungsgesuchen fällt laut Regierung mit über 85'000 Anträgen in den Bereich der Massenverwaltung, womit eine automatisierte Prüfung des Anspruchs angezeigt sei. Das System habe direkten Zugriff auf das kantonale Einwohnerkontrollregister und das Steuerregister.

«Eine gemeinsame Berechnung erfolgt dort, wo die Personen gemeinsam besteuert werden. Aufgrund dessen werden Konkubinatspaare nicht gemeinsam berechnet.»

Das Vorgehen im Kanton Luzern stütze sich auf eine gängige Praxis. Durch die Automatisierung verringere sich der Personalaufwand wesentlich. Die Umstellung auf eine Einzelfallprüfung hätte somit «einen markanten Anstieg der Verwaltungskosten zur Folge».

Dennoch beantragt der Regierungsrat, das Postulat erheblich zu erklären. Aufgrund der steigenden Zahl von Konkubinatspaaren will er die Situation im Rahmen des nächsten ‹Wirkungsberichts Existenzsicherung› vertieft analysieren und mögliche Lösungsvarianten ausarbeiten.

Junge Erwachsene: Eltern sollen zahlen

Auf diesen Wirkungsbericht verweist die Regierung auch in der Antwort auf eine Motion von SP-Kantonsrätin Marianne Wimmer-Lötscher (Ebikon). Darin fordert sie unter anderem, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen künftig angemessener entlastet werden. Die Schraube anziehen will Wimmer dagegen bei jungen Erwachsenen in Ausbildung: Hier sollen zur Bemessung allfälliger Prämienverbilligungen die Einkommen der unterstützungspflichtigen Eltern beigezogen werden. Wenn die Eltern für die Prämien aufkommen können, soll die Prämienverbilligung für junge Erwachsene entfallen.

Schliesslich verlangt auch Wimmer die Abschaffung der Heiratsstrafe bei den Prämienverbilligungen. Den letzten Punkt will die Regierung vertieft analysieren und darum die Motion als Postulat als erheblich erklärt lassen.

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